Neue Verordnungen gegen Omikron Länder schnüren Corona-Weihnachts-Regelpaket
15.12.2021, 19:39 Uhr
In Niedersachsen gilt ab dem 24. Dezember eine Weihnachtsruhe: Da macht auch Santa vor einem Bettengeschäft in Hannover mit.
(Foto: picture alliance/dpa)
Niedersachsen geht in die Weihnachtsruhe, in Baden-Württemberg sorgt die Landesregierung für ein Regel-Wirrwarr, Mecklenburg-Vorpommern nimmt seine Hotspots an die kurze Leine. Während einige Bundesländer die Corona-Regeln vor Weihnachten noch nachschärfen, fahren andere auf Sicht. Überall in Deutschland wird es allerdings für Ungeimpfte ungemütlich. Diese Regeln gelten zum Jahreswechsel in den Ländern:
Baden-Württemberg: Neue Quarantäneregeln für Omikron-Fälle
Bei Infektionen mit der neuen Coronavirus-Variante Omikron gilt in Baden-Württemberg ab heute eine neue Quarantäne-Regel. Danach können sich positiv Getestete und Kontaktpersonen nicht freitesten und die Absonderungsdauer verkürzen. Demnach müssen Kontaktpersonen von nun an 14 Tage in Absonderung. Außer bei Omikron-Fällen können sich Betroffene ab dem siebten Tag freitesten. Dafür genügt ein Schnelltest. Positiv Getestete können sich nur freitesten, wenn sie geimpft sind. Die Absonderungsdauer für positiv Getestete beträgt einheitlich zehn Tage. Als Startdatum gilt künftig das Datum des Erstnachweises. Der meist zeitlich davor liegende Symptombeginn entfällt als Startzeitpunkt, weil in den Wintermonaten auch andere Atemwegserkrankungen zu Symptomen führen können. An Schulen und Kitas ändert sich nichts.
Ursprünglich wollte die Regierung in Stuttgart eine harte 2G-plus-Regel einführen, wonach nur noch Geimpfte und Genesene mit einem Test etwa in Restaurants dürfen - nur Menschen mit einer Auffrischungsimpfung sollten ausgenommen werden. Nach harter Kritik machte die Stuttgarter Regierung einen Rückzieher und nahm auch kürzlich Geimpfte und Genesene von der Testpflicht aus. Allerdings müssen Genesene nachweisen, dass die Infektion nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Und für Geimpfte gilt: Die zweite Impfung sollte weniger als ein halbes Jahr her sein. Ministerpräsident Winfried Kretschmann entschuldigte sich für das Wirrwarr und sagte, er könne mit den nachträglichen Änderungen leben: "Die Erleichterungen waren infektiologisch vertretbar."
Bayern: Booster befreit von Testpflichten
Geimpfte, die eine Auffrischungsdosis bekommen haben, sind in Bayern künftig in weiten Bereichen von zusätzlichen Testpflichten befreit. In Bereichen, in denen Zugangsregeln nach dem Modell 2G plus gelten (gegen Corona geimpft oder genesen und zusätzlich getestet) entfällt nach dem Booster also der verpflichtende zusätzliche Test. Das hatte das bayerische Kabinett am Dienstag beschlossen. Die Booster-Impfung ersetze den Test, sagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder. Greifen solle dies 15 Tage nach der Auffrischungsimpfung. Ausgenommen seien aber etwa Alten- und Pflegeheime - dort bleibt es also weiter bei der Testpflicht.
Für Ausstellungen oder Kulturveranstaltungen im Innenbereich bleibt es in Bayern bei 2G plus. 2G ohne zusätzliche Tests gilt dagegen bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit Ausnahme des Sports und der Kultur, für zoologische und botanische Gärten oder Freizeitparks.
Berlin: Erklärung der epidemischen Notlage vorbereitet
In Berlin sollen die Regeln derzeit nicht verschärft werden, doch der Berliner Senat hält es für notwendig, als gesetzliche Grundlage für mögliche weitere Corona-Maßnahmen eine sogenannte epidemische Notlage zu erklären. Der Senat beschloss am Dienstag eine entsprechende Vorlage für das Abgeordnetenhaus. Sollte dieses dem Antrag folgen, könnte der Senat dann zum Beispiel neue Beschränkungen beschließen, falls die Infektionslage das erfordert. Als Beispiel nannte der Regierende Bürgermeister Michael Müller Kontaktbeschränkungen, die über das bisherige Maß hinausgehen. Für den Senat gehe es darum, Entscheidungs- und Eingriffsmöglichkeiten zu haben, sollte sich die Corona-Lage, die sich im Moment nicht mehr zu verschlimmern scheint, erneut zuspitzen. Deshalb sei nun eine entsprechende Beschlussgrundlage für das Parlament vorhanden. "Wir wollten es auch machen im Vorgriff für die neue Regierung, für den neuen Senat, das neue Parlament", so Müller.
Brandenburg: Großveranstaltungen auf 1000 Teilnehmer begrenzt
Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen und einer steigenden Belegung der Krankenhäuser mit Covid-Patienten treten heute in Brandenburg neue Corona-Beschränkungen in Kraft. Dann sind unter anderem Großveranstaltungen wie Konzerte oder Bundesligaspiele ebenso wie Demonstrationen auf maximal 1000 Zuschauer oder Teilnehmer begrenzt. Clubs und Diskotheken werden im ganzen Land geschlossen. Die 2G-Regel mit Zutritt für Geimpfte und Genesene im Einzelhandel, in Gaststätten, Theatern und Kinos gilt weiter, wird allerdings um eine Maskenpflicht erweitert. Auch bei Demonstrationen gilt Maskenpflicht und Mindestabstand. Bei Verstößen dagegen können Bußgelder bis zu 500 Euro fällig werden. Für private Treffen gilt eine Obergrenze von 50 Menschen drinnen und 200 Menschen draußen - jeweils nur mit 2G-Regel. Ungeimpfte dürfen sich nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts treffen. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 750 gelten weiterhin.
Bremen: Lockdown für Ungeimpfte
Ein erneuter allgemeiner Lockdown wegen der Corona-Pandemie ist aus Sicht des Bremer Regierungschefs Andreas Bovenschulte der falsche Weg. Wer Geschäfte, Kinos und Gaststätten flächendeckend für alle schließen wolle, der müsse auch ehrlich bekennen, dass er einen Lockdown ebenso für doppelt und dreifach Geimpfte wolle, auch wenn diese zusätzlich noch getestet seien. "Dann gäbe es gar keinen Anreiz mehr, sich impfen zu lassen", sagte er in einer Regierungserklärung in der Bürgerschaft. Zudem gebe es bereits einen Lockdown für Ungeimpfte. Diese dürften in Bremen derzeit nicht in die meisten Geschäfte, nicht in Restaurants und nicht ins Kino - nicht einmal zum Friseur. Der Sozialdemokrat verwies darauf, dass derzeit etwa zwei Drittel der Corona-Infektionen im Bundesland Bremen auf Ungeimpfte entfielen, obwohl diese mittlerweile nicht einmal mehr 20 Prozent der Bevölkerung ausmachten.
Hamburg: Maskenpflicht bei Corona-Demos
Angesichts deutlich steigender Corona-Zahlen hat die Hamburgische Bürgerschaft heute die epidemische Notlage für die Stadt erklärt. Der Schritt wurde formell nötig, da die neue Bundesregierung die epidemische Lage von nationaler Tragweite Ende November hatte auslaufen lassen und damit die Möglichkeiten des Senats im Kampf gegen die Pandemie stark eingeschränkt waren. Mit der Erklärung der Notlage können von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Maßnahmen umgesetzt werden. In Hamburg wird so unter anderem an Silvester ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot an besonders publikumsträchtigen Plätzen möglich. Im Wesentlichen gehe es darum, die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und "einschneidende Maßnahmen im Falle eines Falles ergreifen zu können", sagte die sozialdemokratische Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard.
Angesichts Tausender meist unmaskierter Corona-Skeptiker und Impfgegner bei Demonstrationen hat der Senat bereits am Dienstag die Regeln für Versammlungen verschärft. Künftig müsse bei Demonstrationen Maske getragen werden, sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer. Ferner würden Maßnahmen vorbereitet, um Sicherheit, Ordnung und den Infektionsschutz bei Versammlungen sicherzustellen.
Die Maskenpflicht tritt heute in Kraft und gilt dann auch für eine am Samstag in der Innenstadt angemeldete Protestdemonstration. Seit Wochen gehen Gegner der Corona-Politik in Hamburg samstags auf die Straße - inzwischen mit großem Zulauf. Am vergangenen Samstag versammelten sich in der Innenstadt nach Polizeiangaben rund 8000 Menschen, in der Woche zuvor waren es 5000. Für den kommenden Samstag erwarten die Veranstalter laut Anmeldung 9000 Teilnehmer.
Hessen: Verschärfung bei Silvesterfeuerwerken
Kurz vor Weihnachten werden in Hessen die Corona-Regeln noch einmal verschärft. Die Zahlen seien immer noch zu hoch und ein Grund zur Sorge, begründete Ministerpräsident Volker Bouffier am Dienstag im hessischen Landtag in Wiesbaden den Schritt. Das gelte vor allem für die Hotspots. Die neuen Maßnahmen zielten daher vor allem auf Regionen mit besonders hohen Infektionszahlen. Außerdem gebe es weitere Einschränkungen für Menschen, die sich bislang noch nicht haben impfen lassen. Die neuen Regeln sollen ab Donnerstag (16. Dezember) und zunächst bis zum 13. Januar gelten.
Von zehn Corona-Infektionen würden neun durch nicht geimpfte Bürger verursacht, sagte der CDU-Politiker. Deshalb sollen die Kontakte für diese Menschen weiter eingeschränkt werden. Auch bei Veranstaltungen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich soll die Zahl der Besucher zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus weiter reduziert werden. Clubs und Diskotheken in Hotspots dürfen nur öffnen, wenn ein Tanzverbot gilt.
In Bereichen, in denen Zugangsregeln nach dem Modell 2G plus gelten (gegen Corona geimpft oder genesen und zusätzlich getestet) werde nach einer Auffrischungsimpfung dagegen der verpflichtende zusätzliche Test für diese Bürger entfallen. "Das ist eine echte Erleichterung für die, die dreimal geimpft sind", betonte Bouffier. "Wir halten das für vertretbar." Das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester werde nach den neuen Regeln an publikumsträchtigen Orten in Hessen verboten. Welche Orte das sind, entscheide die Kommune vor Ort, sagte der Ministerpräsident. Dieses Verbot gelte jedoch nicht im privaten Bereich. Wer im Garten mit seinen Kindern einige Raketen zünden wolle, könne das tun.
Mecklenburg-Vorpommern: Strengste Regeln in Hotspots aktiviert
In immer mehr Regionen Mecklenburg-Vorpommerns gelten die strengsten von der Landesregierung vorgesehenen Corona-Regeln. Neben der Hansestadt Rostock und den Landkreisen Rostock und Mecklenburgische Seenplatte ist seit Dienstag auch Vorpommern-Rügen betroffen. In Vorpommern-Greifswald gelten die Verschärfungen ab Mittwoch. Das Schweriner Gesundheitsministerium will nun erst einmal die Wirkung der Maßnahmen abwarten. Alexander Kujat, Sprecher des Schweriner Gesundheitsministeriums, verwies darauf, dass die Corona-Maßnahmen erst kürzlich mehrmals verschärft wurden. Zudem seien die Einschränkungen in den betroffenen Landesteilen bereits weitreichend und würden teilweise noch nicht sehr lange gelten oder erst noch in Kraft treten.
Am Montag befand sich der Landkreis Vorpommern-Greifswald den siebten Tag in Folge auf der roten Corona-Warnstufe. Mit der dortigen Verschärfung zum Mittwoch gelten in fünf der acht kreisfreien Städte beziehungsweise Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern die derzeit strengsten vorgesehenen Corona-Regeln. Weihnachtsmärkte sind dementsprechend untersagt - weshalb nun auch der Greifswalder Weihnachtsmarkt schließen muss. Ebenso müssen etwa Kinos, Theater, Opernhäuser, Freizeitparks oder Indoorspielplätze geschlossen bleiben. Öffentliche Veranstaltungen wie Tanzveranstaltungen sowie geschlossene Gesellschaften in Gaststätten sind untersagt, ebenso öffentliche Sportveranstaltungen oder der öffentliche Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern. Zudem wurde landesweit vor kurzem prinzipiell die 2G-Regelung für den Einzelhandel eingeführt. Demnach dürfen - unabhängig von der Inzidenz - nur noch Geimpfte und Genesene in die Läden. Ausnahmen gelten für Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs.
Auch gelten im Nordosten neuerdings strengere Kontaktbeschränkungen für Treffen von Ungeimpften. Die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen wird laut Kujat fortlaufend diskutiert. Das Kabinett nahm bundesweit beschlossene Maßnahmen in die Corona-Landesverordnung auf, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte. So dürften sich etwa Ungeimpfte privat nur noch mit zwei weiteren Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre seien ausgenommen. Nehmen nur Geimpfte an privaten Treffen teil, könnten sich bis zu 30 Menschen in Innenräumen und bis zu 100 draußen treffen. Ansammlungen zu Silvester seien an Orten verboten, die von den Kommunen festgelegt würden.
Niedersachsen: Weihnachtsruhe ab dem 24. Dezember
Zwischen dem 24. Dezember und 2. Januar gelten in Niedersachsen Kontaktbeschränkungen, Diskothekenschließungen und ein Verbot von Tanzveranstaltungen. "Wir müssen den Deich erhöhen, bevor das Wasser da ist", begründete der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil die angeordnete Weihnachtsruhe mit Blick auf ein hohes Ansteckungsrisiko bei privaten und öffentlichen Feiern. Für das zu Ende gehende Jahr rechnet der SPD-Politiker nicht mehr mit schärferen Corona-Regeln.
"Anfang des nächsten Jahres wird man sich Gedanken machen müssen, welches die richtige Strategie ist, um der bis hierhin vielleicht größten Herausforderung zu begegnen", sagte Weil zu der Omikron-Variante des Coronavirus. Seit Montag gilt die 2G-Regel im Einzelhandel auch in Niedersachsens Geschäften. Wer nicht gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen ist, kann damit nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen.
Nordrhein-Westfalen: Karneval fällt flach
Der Großteil des Sitzungskarnevals in Nordrhein-Westfalen fällt auch in der laufenden Saison 2021/22 wegen Corona aus. Darauf hat sich die Landesregierung am Dienstag mit Vertretern des organisierten Karnevals geeinigt. Über Karnevalszüge und den Straßenkarneval an den "tollen Tagen" zwischen Weiberfastnacht und Rosenmontag soll allerdings erst im neuen Jahr entschieden werden. "Wir müssen das Infektionsgeschehen beobachten", sagte dazu der Kölner Karnevalspräsident Christoph Kuckelkorn in Düsseldorf.
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst argumentierte, Veranstaltungen, bei denen sich viele Menschen in engen Innenräumen begegneten, seien in den nächsten Monaten nicht verantwortbar. Dies gelte etwa für Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalssitzungen, bei denen Abstandsgebote und Maskenpflicht nur schwerlich umsetzbar seien. Deshalb hätten die Karnevalsvertreter freiwillig zugesagt, auf solche Veranstaltungen zu verzichten.
Rheinland-Pfalz: Clubs und Diskos müssen schließen
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden die Clubs und Diskotheken in Rheinland-Pfalz noch vor Weihnachten schließen müssen. Das kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bereits Ende letzter Woche an. Diese Schließung werde mit der nächsten Änderungsverordnung vor Weihnachten umgesetzt. Weitere mögliche Einschränkungen wie beispielsweise die zeitweise Schließung von Gaststätten oder ein Verbot der Abgabe von Alkohol "ist nicht das, was wir im Moment planen", sagte Dreyer.
Saarland: Für Geboosterte entfällt 2G plus
Ein Nachweis über eine dritte Impfung ersetzt im Saarland seit Samstag einen Test bei 2G-plus-Regelungen. Geboosterte sind damit wie in Rheinland-Pfalz künftig von der Testpflicht ausgenommen. Wer zwei Mal geimpft oder genesen sei, müsse bei 2G plus weiter zusätzlich einen Testnachweis vorzeigen, teilte die Landesregierung mit. "Die Corona-Pandemie hat uns leider immer noch fest im Griff", erklärte Ministerpräsident Tobias Hans. Wer sich impfen und boostern lasse, trage entscheidend dazu bei, der Corona-Pandemie die Stirn zu bieten. Dies sei angesichts der neuen Variante Omikron jetzt noch entscheidender.
Die bisherige 2G-plus-Regelung schreibt für viele Innenbereiche vor, dass nur Geimpfte und Genesene Zugang haben, diese aber zusätzlich noch einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Dies gilt etwa in Gastronomie, Hotels, Schwimmbädern, Fitnessstudios, bei Friseur und Kosmetik, aber auch Theater-, Kino- oder Museumsbesuch.
Sachsen: Impfen über die Feiertage
Sachsen will das Impfen gegen Covid-19 zwischen den Feiertagen massiv fortsetzen und Ärzte dafür zusätzlich honorieren. Zwischen Weihnachten und Neujahr dürfe es keine Abbruch in der Impfkampagne geben, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer am Dienstag nach einer gemeinsamen Kabinettssitzung mit Bayern. Eine höhere Vergütung der Impfärzte solle einen Anreiz schaffen. Nach Angaben des Sozialministeriums richtet sich das Angebot an Ärzte, die vom 27. bis 30. Dezember in den mobilen Impfteams und den Impfstellen im Einsatz sind. Sie sollen einen Zuschlag von 50 Euro (brutto) erhalten, für medizinisches Personal sind 20 Euro (brutto) zusätzlich vorgesehen. Das Verfahren werde noch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen geprüft, hieß es.
Sachsen-Anhalt: Weitere Verschärfungen vor Weihnachten geplant
Der Landtag hat am Dienstag eine epidemische Lage in Sachsen-Anhalt festgestellt. Der Beschluss gibt der Landesregierung die Möglichkeit, zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. So könnten beispielsweise Bars, Clubs und Diskotheken geschlossen werden. Um das in Kraft zu setzen, muss die Landesregierung die geltende Eindämmungsverordnung ändern, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne bestätigte. Das soll noch vor Weihnachten erfolgen. Die geänderte Verordnung könnte dann vorerst bis Mitte Januar gelten.
Schleswig-Holstein: Harte Regeln für Ungeimpfte
Für Menschen ohne Schutzimpfung gegen Covid-19 gelten in Schleswig-Holstein ab sofort strengere Kontaktregeln. Bei privaten Zusammenkünften von ungeimpften Personen gilt die Regel Hausstand plus zwei. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. In Clubs, Bars und Diskotheken greift 2G plus. Dabei erhalten nur Geimpfte oder von einer Covid-19-Erkrankung Genesene mit zusätzlichem Test Zutritt. Auch beim Einchecken ins Hotel ist dieser nötig. Menschen mit Auffrischungsimpfung sind in Schleswig-Holstein von solchen zusätzlichen Testpflichten aber befreit - sofern ihre Auffrischungsimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Bei größeren Sportveranstaltungen wie Handball- und Fußballspielen darf seit heute nur die Hälfte aller Plätze besetzt werden. Drinnen sind höchstens 5000 Zuschauer, draußen bis zu 15.000 Zuschauer erlaubt.
Verschärfungen gibt es auch bei der Maskenpflicht. Sie gilt nun auch für Zuschauer bei Großveranstaltungen (außer Märkten) mit mehr als 1000 Anwesenden, in Innenbereichen der Gastronomie für Gäste, die nicht an ihrem Tisch sitzen sowie für das Servicepersonal. Wenn die Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) nicht gewährleistet ist, gilt auch in Gottesdiensten am Sitzplatz Maskenpflicht. Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 11. Januar.
Thüringen: Ausgangssperre für Ungeimpfte bleibt in Kraft
Mit nachgeschärften Maßnahmen will die Landesregierung in Erfurt die Ausbreitung des Coronavirus in Thüringen eindämmen. Eine neue Verordnung unter anderem mit weiteren Einschränkungen bei Kontakten, Veranstaltungen und an Silvester soll nach bisherigen Plänen am 20. Dezember in Kraft treten, wie Gesundheitsministerin Heike Werner in Erfurt ankündigte. Hotspot-Regelungen für Landkreise und kreisfreie Städte mit besonders hohen Inzidenzen gelten demnach bereits seit dem gestrigen Dienstag. Thüringen ist bundesweit das Land mit der höchsten Sieben-Tage-Inzidenz. Am Dienstag lag der Wert bei 984,1 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche. Bisher wurden 17 Intensivpatienten in andere Bundesländer verlegt - die meisten nach Niedersachsen.
In der neuen Corona-Verordnung sollen unter anderem starke Einschränkungen für Feuerwerk an Silvester und Veranstaltungen geregelt werden. Pyrotechnik soll nicht verkauft und nicht an bestimmten öffentlichen Stellen abgebrannt werden dürfen. Veranstaltungen an öffentlichen Plätzen zum Jahreswechsel sind untersagt. Sobald ein Ungeimpfter bei einem Treffen dabei ist, sollen strenge Kontaktbeschränkungen greifen: Nur mit bis zu zwei haushaltsfremden Personen sollen sich Bürger dann treffen dürfen. Für Zusammenkünfte, die nur aus Genesenen oder Geimpften bestehen, sind keine Einschränkungen geplant.
Für Menschen, die nicht geimpft oder von Covid-19 genesen sind, soll es auch bei der nächtlichen Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr bleiben. In der Gastronomie soll es auch nach der neuen Verordnung eine Sperrstunde ab 22 Uhr geben. Beim Freizeitsport gilt in geschlossenen Räumen wie auch im Fitnessstudio 2G-plus. Diese Regel besagt, dass nur Genesene und Geimpfte Zutritt haben, sofern sie obendrein einen negativen Corona-Test vorzeigen können. Menschen, die bereits eine Boosterimpfung erhalten haben oder deren zweite Corona-Impfung oder Genesung weniger als sechs Monate her ist, sind hier schon jetzt von der Testpflicht befreit.
Quelle: ntv.de, mau/dpa