Panorama

12 Jahre Haft und Psychiatrie "Maschseemörder" muss hinter Gitter

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Er begeht einen äußerst brutalen Mord, beteuert aber in der Verhandlung seine Unschuld. Der als "Maschseemörder" bekannt gewordene 25-Jährige muss sich vor Gericht wegen Mordes an einer Prostituierten verantworten. Eine mögliche Mittäterschaft der Freundin des Angeklagten steht noch im Raum.

Im Prozess um den Maschseemord in Hannover hat das Landgericht den Angeklagten zu zwölf Jahren Haft verurteilt und in die Psychiatrie eingewiesen. Der von Gewaltfantasien getriebene Drogenkranke hatte nach Überzeugung der Richter eine 44 Jahre alte Prostituierte vor einem Jahr in seiner Wohnung erstochen. Nach dem Mord zerstückelte der 25-Jährige die Leiche und warf sie in den Maschsee. Auslöser der Tat war, dass die Frau sich über seine rechtsradikalen Ansichten lustig gemacht hatte.

Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Der Verteidiger Urs Kobler plädierte auf Freispruch aus Mangel an Beweisen. "Er hatte sich eine derartige Tat mehrfach im Detail ausgemalt und begeisterte sich für Massenmörder", sagte Staatsanwältin Maidie Schenk in ihrem Plädoyer. "Er konnte den langgefassten Wunsch, einen Menschen sterben zu sehen, nicht unterdrücken."

Obwohl der Angeklagte nach dem Gutachten eines Psychiaters vermindert schuldfähig ist, müsse für ihn die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, was eine vorzeitige Haftentlassung ausschließt. "Wann, wenn nicht in diesem Fall", sagte Schenk. Der Angeklagte habe kein Mitgefühl und keine Reue gezeigt. "Er ist offenbar stolz auf die besondere Widerwärtigkeit seiner Tat." Die Nebenklage, die die Angehörigen des Opfers vertrat, schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an.

Mögliche Mittäterin straffrei

Allerdings kritisierte Nebenklägeranwalt Dirk Baumann, dass die Ermittlungen gegen die Freundin des Angeklagten wegen einer möglichen Mittäterschaft bereits im Vorfeld des Prozesses eingestellt wurden. Die 37-Jährige hatte nach eigener Zeugenaussage vor Gericht unter Zwang bei der Beseitigung der Toten geholfen und einer weiteren Zeugin gesagt, auch beim Zerstückeln mitgemacht zu haben. Die Frau wies die Polizei außerdem zum Versteck der Tatwaffe.

"Es ist nicht erwiesen, dass der Angeklagte der Täter ist", sagte Köbler in seinem Plädoyer. "Aussage steht gegen Aussage." Im Alibi der Freundin gebe es Wiedersprüche. In seinem letzten Wort sprach der Angeklagte der Familie des Opfers sein Beileid aus, stellte sich aber als unschuldig dar. "Ich bin kein gefährlicher Psychopath."

Quelle: ntv.de, lsc/dpa

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