Panorama

Ex-Bürgermeister scheitert vor dem BGH Mord-Urteil gegen Scholl ist rechtskräftig

Heinrich Scholl soll seine Frau nach Überzeugung des Gerichts getötet haben, weil das Paar Eheprobleme hatte.

Heinrich Scholl soll seine Frau nach Überzeugung des Gerichts getötet haben, weil das Paar Eheprobleme hatte.

(Foto: picture alliance / dpa)

Das Urteil gegen den ehemaligen Bürgermeister der brandenburgischen Stadt Ludwigsfelde, Heinrich Scholl, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des 71-Jährigen als unbegründet ab. Scholl muss damit eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen.

Das Landgericht Potsdam hatte ihn im Mai 2013 nach einem Indizienprozess verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hat der Ex-Kommunalpolitiker seine Frau im Dezember 2011 bei einem Waldspaziergang heimtückisch erdrosselt. Scholl hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert.

Scholl hat für die Tatzeit kein Alibi und am Tatort wurden DNA-Spuren von Scholl gefunden. Motiv für das Tötungsdelikt waren nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Eheprobleme. In dem Urteil heißt es, er habe versucht, ein Sexualdelikt vorzutäuschen.

Scholl war von 1990 bis 2008 Bürgermeister der rund 24.000 Einwohner zählenden Stadt Ludwigsfelde. In der Wendezeit der DDR gehörte er zu den Mitbegründern der ostdeutschen SPD.

Quelle: ntv.de, jog/dpa

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