Zehntausende Euro zu Unrecht Nigerianisches Paar muss Sozialleistungen zurückzahlen
19.02.2024, 15:42 Uhr Artikel anhören
33.000 Euro muss das nigerianische Paar zurückzahlen.
(Foto: picture alliance/dpa/Deutsche Presse-Agentur GmbH)
Über Jahre bezieht ein nigerianisches Paar Grundsicherung in Deutschland. Tatsächlich aber hält es sich den Großteil der Zeit in der Heimat auf. Das Jobcenter stoppt die Hilfen und fordert 33.000 Euro zurück. Nach umfangreicher Beweiserhebung fällt nun ein Urteil.
Ein Ehepaar aus Nigeria muss Zehntausende Euro für zu Unrecht bezogene Sozialleistungen zurückzahlen. Insgesamt verurteilte sie das Landessozialgericht (LSG) der Länder Niedersachsen und Bremen zur Erstattung von rund 33.000 Euro. Die beiden hatten nach Überzeugung der Richter jahrelang zu Unrecht vom Ausland aus Grundsicherung bezogen. Eine Klage des Paares gegen die Zahlung wies das Gericht nach eigenen Angaben zurück. Zur Begründung hieß es, dass sie Behörden und Gerichte über ihren Aufenthaltsort getäuscht hätten.
Laut Gericht bezog das Paar seit 2014 in Bremen Grundsicherung - damals Hartz IV. 2018 fiel der Bundespolizei bei einer Einreise der Eheleute am Bremer Flughafen jedoch auf, dass Stempel in den Pässen auf einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt schließen ließen. Das Jobcenter forderte daher Geld zurück: Das Paar habe sich ohne Zustimmung im Ausland aufgehalten und für die Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung gestanden.
Das Paar bestritt einen Auslandsaufenthalt und klagte, weshalb es zu einem Prozess kam. Nach "umfassender Beweisaufnahme" bestätigte das Gericht mit Urteil vom 24. Januar die Rechtsauffassung des Jobcenters. Es gebe "keine belastbaren Nachweise" für einen Aufenthalt der Klägerin und des Klägers in Deutschland. Deswegen sei auch das Paar "beweispflichtig" - nicht das Jobcenter.
Nach Angaben des Gerichts wurde die vom Jobcenter finanzierte Wohnung des Paares in Bremen unter anderem nachweislich nicht bewohnt. Der Mann besitze zudem einen Mitarbeiterausweis einer nigerianischen Transportfirma und eine Steuerkarte. Zudem habe er seinen Reisepass nachträglich manipuliert, indem er ihn einer anderen Person "zum Abstempeln" im Ausland mitgegeben habe, hieß es weiter. Die Frau habe eine Zulassung als Rechtsanwältin in dem afrikanischen Land. In Deutschland gingen sie keiner Arbeit nach, auch die Kinder hätten hierzulande keine Schule besucht, sondern in Nigeria. Von dem Mann zum Beweis seiner Version benannte Zeugen stufte das Gericht als nicht glaubhaft ein, zumal der Mann diese aufgefordert habe, ihm Kontakte hierzulande zu bestätigen.
Quelle: ntv.de, jwu/AFP