Im Unterschlupf missbraucht Opfer versteckte sich vor Polizei
27.07.2014, 21:30 Uhr
Wochenlang sucht die Polizei einen geistig behinderten Jungen. Als ihn die Ermittler endlich entdecken, stellen sie fest: Der 14-Jährige wollte gar nicht gefunden werden. Er kennt den Mann, bei dem er untergeschlüpft ist. Allerdings hat der ihn offenbar missbraucht.
Missbrauch im Versteck: Ein 14-jähriger, hochgradig geistig behinderter Junge hat sich vier Wochen lang bei einem 52-jährigen Bekannten im brandenburgischen Lübbenau versteckt, wo er den Ermittlungen zufolge vielfach sexuell missbraucht wurde. Dies hätten Befragungen des Jungen ergeben, sagte die Cottbuser Oberstaatsanwältin Petra Hertwig. Gegen den Mann war zuvor Haftbefehl erlassen worden. Er sitzt in Untersuchungshaft.
In Zusammenhang mit der Vermisstensuche im Umfeld des 14-Jährigen offenbarten sich auch weitere mutmaßliche Opfer der Polizei. Auch sie soll der Mann jeweils mehrfach missbraucht haben. Deshalb wird jetzt gegen ihn in 175 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ermittelt. Manche Fälle liegen 20 Jahre zurück.
Eltern hatten Umgang verboten
Der Lübbenauer, ein geschiedener Taxifahrer, und das Kind sollen sich bereits länger gekannt haben. Die Eltern hätten dem Jungen jedoch den Umgang mit dem Erwachsenen verboten, sagte die Ermittlerin. Offenbar wollte dieser sich jedoch nicht daran halten: Vor vier Wochen verschwand der Junge von Zuhause und wurde vermisst gemeldet. Er schlüpfte in der Wohnung des Mannes unter, der dort auch zeitweise mit seiner 13 Jahre alten Tochter lebte.
Bei mehrfachen Besuchen der Polizei, die den Mann wegen des gesuchten Jungens befragte, war der 14-Jährige nicht zu sehen, wie die Oberstaatsanwältin sagte. Er habe sich hinter einem Schrank sorgfältig versteckt, weil er nicht habe gefunden werden wollen. Bei der Entdeckung durch die Polizei habe der Junge körperlich unversehrt gewirkt. Aufgrund seiner geistigen Behinderung könne er das Ausmaß des Missbrauchs selbst nicht einschätzen. "Das Geschehen bei seinem Aufenthalt in der Wohnung kommt erst nach und nach ans Licht."
Der inhaftierte Mann war laut Ermittlern bislang als Sexualstraftäter nicht auffällig. Er habe keine Verurteilungen und Vorstrafen. Der Junge befinde sich jetzt auf eigenen Wunsch in der Obhut des Jugendamts.
Quelle: ntv.de, ame/dpa