Panorama

Audienz in Rom schnell vorbei Papst und Tebartz-van Elst sagen nichts

Der einzige, der eine sofortige Lösung herbeiführen konnte, ist Tebartz (l.) selbst.

Der einzige, der eine sofortige Lösung herbeiführen konnte, ist Tebartz (l.) selbst.

(Foto: dpa)

Tagelang muss Limburgs Bischof warten. Jetzt empfängt ihn der Papst endlich. Nach all der Warterei dringen keine Informationen über das Gespräch an die Öffentlichkeit. Damit bleibt vorerst im Dunkeln, welche Schlüsse Franziskus ziehen wird.

Papst Franziskus hat den umstrittenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst im Vatikan zu einer Aussprache empfangen. Das teilte der Heilige Stuhl mit. Tebartz-van Elst hatte eine Woche lang auf die Audienz mit dem Papst in Rom gewartet. Er steht unter anderem wegen der enormen Kosten für seine neue Bischofsresidenz in der Kritik. Bislang wurden keine Einzelheiten des Gesprächs bekannt.

Vor dem Limburger Bischof hatte der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner eine Privataudienz bei Franziskus. Dieses Treffen in Rom war bereits vor Monaten vereinbart worden. Limburg gehört zur Kirchenprovinz Köln. Meisner galt bisher als Unterstützer des angeschlagenen Bischofs, könnte mit dem Papst jedoch vor allem auch sein im September eingereichtes Rücktrittsgesuch erörtert haben.

Am Vortag hatte Albert Schmid, Chef des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, eine Rückkehr des Bischofs nach Limburg "eher unwahrscheinlich" genannt. Schmid, ein Vertrauter von Tebartz-van Elst, nahm den Kirchenmann am Sonntagabend in der ARD-Sendung "Günter Jauch" gegen den Vorwurf der Verschwendung beim Neubau seiner Bischofsresidenz in Schutz. Der Streit über den Bau werfe die Frage auf, ob der Bischof "Opfer der innerdiözesanen Auseinandersetzungen im Bistum Limburg" sei. Schmid hatte keine schnelle Entscheidung in Rom erwartet: "Der Papst wird kein Schnellrichter sein", sagte er.

Der seit langem wegen seiner Amtsführung und seines teuren Bischofssitzes kritisierte Tebartz-van Elst steht mittlerweile massiv unter Druck: Die Baukosten für die Residenz belaufen sich auf mehr als 31 Millionen Euro, zudem hat die Staatsanwaltschaft Hamburg einen Strafbefehl wegen einer falschen eidesstattlichen Erklärung um einen Erste-Klasse-Flug nach Indien beantragt.

Quelle: ntv.de, dpa

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