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Erst im Mai aus Haft entlassenPolizei fasst Maschsee-Mörder nach neuer Straftat

14.01.2026, 19:27 Uhr
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Alexander K. wird 2013 wegen Mordes zu 12 Jahren Haft verurteilt, dabei wird er als vermindert schuldfähig eingestuft. (Foto: picture alliance / dpa)

Vor mehr als zehn Jahren tötet und zerstückelt Alexander K. eine Prostituierte und wirft die Leichenteile in den Maschsee in Hannover. Aus "purer Mordlust" soll der heute 37-Jährige gehandelt haben und wird in eine Psychiatrie eingewiesen. Nun wird er erneut festgenommen.

Der sogenannte Maschsee-Mörder, Alexander K. ist in Düsseldorf festgenommen worden. Das bestätigten Sprecher von Polizei und Staatsanwaltschaft. Er soll nach seiner Freilassung aus der Haft seine Freundin misshandelt haben.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erfolgte die Festnahme bereits am Sonntag. Gegen den 37-Jährigen bestehe ein dringender Tatverdacht wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung. Grundlage sei die Aussage seiner Lebensgefährtin. Er befinde sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Nach aktuellem Ermittlungsstand soll er seine Freundin am 22. Dezember 2025 in ihrer Wohnung gewürgt haben. Am 1. Januar 2026 soll er sie dann nach einem Streit in ihrer Wohnung festgehalten haben, um ihr Mobiltelefon einzusehen. Als sie sich weigerte, das Mobiltelefon zu entsperren, soll er sie unter anderem mit dem Tode bedroht und verletzt haben. Der Mann ist wegen Mordes vorbestraft.

Hintergrund zum Maschsee-Mord

Der heute 37-Jährige hatte 2012 eine 44-jährige Prostituierte getötet, zerstückelt und die Leichenteile in den Maschsee in Hannover geworfen. Pure Mordlust habe ihn getrieben, stellte das Landgericht Hannover damals fest. Es wies den Mann 2013 in die Psychiatrie ein und verurteilte ihn zu zwölf Jahren Haft wegen Mordes. Der Verurteilte hatte das Gefängnis laut "Bild"-Zeitung erst im Mai 2025 verlassen.

"Er wollte sehen, wie jemand stirbt, es ging ihm darum, die Kälte des Todes zu spüren", sagte der Vorsitzende Richter bei der Verurteilung. Das Gericht stufte den von Gewaltfantasien getriebenen damals 25-Jährigen aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung und wegen seines Alkohol- und Drogenmissbrauchs als vermindert schuldfähig ein.

Deshalb verhängten die Richter trotz der Verurteilung wegen Mordes keine lebenslange Haftstrafe. Nur bei einer Heilung sollte er auf freien Fuß kommen, hieß es damals.

Psychiater warnte vor Rückfall

Sein 44 Jahre altes Opfer hatte er im Rotlichtviertel kennengelernt und später in seiner Wohnung erstochen. Danach zerstückelte er die aus Ibbenbüren in Nordrhein-Westfalen stammende Frau und warf sie in den Maschsee. Auslöser soll gewesen sein, dass die Frau sich über die rechtsradikalen Ansichten des Täters lustig machte.

Die Gewaltfantasien machten den 25-Jährigen zu einer tickenden Zeitbombe, wie seine damalige Freundin als Zeugin warnte. Vollkommen ruhig und ohne Reuegefühl habe er ihr angekündigt, weiter töten zu wollen. Im Prozess um das Verbrechen hatte ein psychiatrischer Sachverständiger dem Angeklagten ein hohes Rückfallrisiko attestiert. Weitere extreme Gewalttaten seien jederzeit denkbar und die Chancen einer Therapie klein, hatte der Psychiater gesagt.

In der Wohnung des Mannes hatten die Fahnder neben Messern und einer Armbrust auch ein Foto des rechtsradikalen norwegischen Massenmörders Anders Breivik gefunden. Zudem soll sich der Deutsche als Wahlhelfer einer rechtsextremen Partei in Bremen betätigt haben.

Quelle: ntv.de, mwa/dpa

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