Keine Reue wegen Mord an Kalinka Richter bleiben bei Krombach hart
19.11.2014, 17:32 Uhr
Seit drei Jahrzehnten beschäftigt der Fall Kalinka die Justiz in Deutschland und Frankreich.
(Foto: dpa)
Dieter Krombach muss in Frankreich im Gefängnis bleiben, die Richter sehen bei ihm keine Resozialisierung. Der heute 79-Jährige soll 1982 die damals 14-jährige Kalinka ermordet haben. In Deutschland musste er deswegen nicht vor Gericht - bis der Vater des Mädchens eingriff.
Der leibliche Vater von Kalinka, André Bamberski, hatte Dieter Krombach, den mutmaßlichen Mörderm nach Frankreich verschleppt.
(Foto: dpa)
Der wegen des Todes seiner Stieftochter Kalinka in Frankreich inhaftierte deutsche Arzt Dieter Krombach hat bei seinen Bemühungen um eine vorzeitige Haftentlassung eine juristische Niederlage erlitten. Ein Gericht in Melun südöstlich von Paris lehnte es nach Angaben aus Justizkreisen ab, die verbleibende Mindesthaftdauer von zweieinhalb Jahren zu streichen. Dies wäre die Voraussetzung für eine vorzeitige Entlassung des 79-Jährigen aus dem Gefängnis gewesen.
Krombach war im Dezember 2012 in einem Berufungsverfahren in Frankreich wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht machte ihn für den Tod seiner 14-jährigen Stieftochter Kalinka im Juli 1982 verantwortlich.
Kalinka war damals tot in ihrem Bett in Krombachs Haus in Lindau am Bodensee gefunden worden. Kalinkas leiblicher Vater André Bamberski ist überzeugt, dass Krombach das Mädchen vergewaltigte und anschließend tötete, um die Tat zu vertuschen. Die genaue Todesursache ließ sich aber nie nachweisen, Krombach beteuert bis heute seine Unschuld.
Das legte die Staatsanwaltschaft bei einer Anhörung zu einer möglichen Streichung der verbleibenden Mindesthaftdauer Mitte Oktober gegen Krombach aus. Dass der 79-Jährige "die Justizentscheidung in Frage stellt", das französische Rechtssystem "kritisiert" und die Opfer nicht entschädigt habe, zeige, dass er sich nicht ernsthaft um eine Resozialisierung bemühe. Dagegen hatte Krombachs Anwalt gesagt, der frühere Arzt ziehe es vor, "unschuldig im Gefängnis zu bleiben, als es als Schuldiger zu verlassen". Die Justiz und Bamberski wollten "das Geständnis als Skalp, als Trophäe".
Krombach war wegen Kalinkas Tod in Deutschland nie vor Gericht gestellt worden. Bamberski ließ ihn deswegen im Herbst 2009 von seinem Wohnort in Bayern in die elsässische Stadt Mülhausen verschleppen, Krombach wurde in der Folge in Frankreich der Prozess gemacht. Bamberski wurde wegen der Verschleppung im Juni dieses Jahres zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
Quelle: ntv.de, bdk/AFP