Panorama

Grenze nicht überschritten Sarrazin "wie eine alte Hure"

Thilo Sarrazin

Thilo Sarrazin

(Foto: picture alliance / dpa)

Wer austeilt, muss auch einstecken können. Das muss auch Thilo Sarrazin erfahren. Seine Bücher haben ihn so bekannt gemacht, dass er als Person des öffentlichen Lebens mit Kritik leben muss. Selbst dann, wenn es recht derbe wird.

Der umstrittene Buchautor Thilo Sarrazin hat in einem Rechtsstreit mit der Berliner "tageszeitung" über die Wortwahl in einem Artikel eine Niederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main wies einen Antrag Sarrazins zurück, mit dem dieser der Zeitung eine Äußerung über ihn verbieten lassen wollte.

Die "taz" hatte laut Gericht im Juni über Sarrazin geschrieben, er werde "inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch etwas aufhübschen muss". Der frühere Berliner SPD-Finanzsenator und Bundesbank-Vorstand hatte dies als unzulässige Schmähkritik gewertet. Mit seinem Verbotsantrag scheiterte er zunächst vor dem Frankfurter Landgericht.

Dessen Beschluss bestätigte nun das OLG. Die Grenze zur verbotenen Schmähkritik sei noch nicht überschritten, hieß es zur Begründung. Schmähkritik sei dadurch gekennzeichnet, dass nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung einer Person im Vordergrund stehe.

Personen des öffentlichen Lebens müssten sich dabei weitergehende Einschränkungen gefallen lassen. In der beanstandeten Veröffentlichung stehe nicht die Diffamierung Sarrazins als Person des öffentlichen Lebens im Vordergrund, sondern sein Verhältnis zu Journalisten. Die Richter verwiesen zudem darauf, dass auch polemische und überspitzte Kritik von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sei.

Quelle: ntv.de, AFP

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