U-Bahn-Schläger ohne Verantwortung Vier Jahre Jugendhaft beantragt
08.09.2011, 13:33 Uhr
Torben P. beruft sich vor Gericht auf "Erinnerungslücken".
(Foto: REUTERS)
"Blanke Aggression, rücksichtslos und äußerst brutal" - so beschreibt Staatsanwältin Faust den Angriff eines 18-Jährigen auf einen Fahrgast der Berliner U-Bahn. Sie plädiert auf vier Jahre Jugendhaft. Das 30 Jahre alte Opfer leidet noch heute unter den Folgen der Schläge und Tritte.
Wegen seines brutalen Angriffs auf einen Fahrgast soll der 18-jährige Berliner U-Bahn-Schläger nach dem Willen der Staatsanwaltschaft vier Jahren Jugendstrafe bekommen. Staatsanwältin Katrin Faust beantragte in ihrem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil wird am 19. September erwartet.
Faust sagte, die Tat sei "blanke Aggression, rücksichtslos und äußerst brutal" gewesen. Es habe konkrete Lebensgefahr für das heute 30-jährige Opfer bestanden. Der 18-jährige Gymnasiast hatte in der Nacht zu Ostersamstag im U-Bahnhof Friedrichstraße sein zufällig gewähltes Opfer mit einer Flasche niedergeschlagen. Dann misshandelte er den reglos am Boden liegenden Handwerker mit vier Fußtritten gegen den Kopf. Der inzwischen 30-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Nasenbeinbruch und Prellungen.
Geständnis trotzt vor Beschönigungen
Die Staatsanwaltschaft wertete es als besonders niederträchtig, dass der Gymnasiast sich einen hochgradig alkoholisierten und friedlichen Mann als Opfer aussuchte. Der Angeklagte war ebenfalls schwer betrunken. Die von ihm geltend gemachten Erinnerungslücken erkannten die Strafverfolger aber nicht an. Das Geständnis des Täters sei gezeichnet von Beschönigungen, sagte Anklägerin Faust. Er habe keine Verantwortung übernommen.
Der Schüler hat sich ihrer Darstellung zufolge gezielt den Kopf des Opfers als empfindlichsten Körperteil ausgesucht. Mit brachialer Gewalt habe er zugetreten und sich selbst gefeiert, indem er um sein Opfer herumtanzte. Der Mann leidet bis heute psychisch an den Folgen des Überfalls.
Das Motiv blieb für die Strafermittler im Unklaren. "Es gibt keine nachvollziehbare Antwort für die massive Gewalt gegen eine unbeteiligte Person", so die Staatsanwältin. Unbesehen sei dem Angeklagten zu glauben, dass auch er keine Erklärung habe: "Die Persönlichkeit ist schwer mit der Tat in Verbindung zu bringen."
Der gleichaltrige Mitangeklagte soll laut Plädoyer wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfe bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte drei Wochen Dauerarrest, 100 Stunden Freizeitarbeit und einen Erste-Hilfe-Kurs. Der Kompagnon hatte der Tat zunächst zugeschaut und später selbst einen Mann geschlagen, der helfend eingreifen wollte. Statt sich um das reglose Opfer zu kümmern, waren beide Angeklagte weggelaufen.
Quelle: ntv.de, dpa