NPD-Verbotsverfahren 30 Spitzel enttarnt?
13.07.2002, 14:33 UhrJeder siebte Spitzenfunktionär der NPD ist einem "Spiegel"-Bericht zufolge ein Spitzel des Verfassungsschutzes. Das Hamburger Nachrichtenmagazin berichtete, im NPD-Verbotsverfahren wollten die Innenminister von Bund und Ländern dem Bundesverfassungsgericht die Gesamtzahl der eingesetzten V-Leute offenbaren. Nach einer internen Aufstellung arbeiteten 30 der insgesamt 210 Landes- und Bundesvorstandsmitglieder der Nationaldemokraten und ihrer Jugendorganisation für die Nachrichtendienste.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verfahren im Januar vorläufig gestoppt, nachdem bekannt geworden war, dass in den Verbotsanträgen Äußerungen von V-Leuten als Beweise aufgeführt sind. Bis zum 31. Juli müssen Bund und Länder dazu schriftlich Stellung nehmen. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die Länder dabei keine weiteren V-Leute enttarnen wollen. Die Informanten des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind bereits bekannt.
Mit der Nennung einer Gesamtzahl hofften die Anwälte von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, den Wunsch des Gerichts nach Nennung der Namen der Quellen zu umgehen, schrieb der "Spiegel". Sie wollten in ihrem Schriftsatz betonen, dass der Anteil der V-Männer in den Führungsgremien nie die 15-Prozent-Marke überschritten habe. Deshalb könne von einer Steuerung der rechtsextremen Partei durch staatliche Organe nicht die Rede sein.
Man müsse die Verfassungsrichter damit überzeugen, "dass bei uns abgesehen von den unerträglichen Schlampereien des Bundesinnenministeriums ansonsten ordentlich gearbeitet wird", zitierte das Nachrichtenmagazin den bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU).
Quelle: ntv.de