Fernmeldegeheimnis Abhören wird ausgeweitet
11.05.2001, 14:58 UhrMit breiter Mehrheit hat der Bundestag die Neuregelung der Telefonüberwachung gebilligt. Die Fraktionen von SPD, Union und Grünen stimmten für eine Neufassung des so genannten G-10-Gesetzes, das das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis einschränkt. Die neue Regelung novelliert den Umgang mit personenbezogenen Daten und verschärft die Bestimmungen der Datenspeicherung. Gleichzeitig wird das Gesetz ausgeweitet und der technischen Entwicklung angepasst.
Nach der Neufassung darf, anders als bisher, nun auch Kommunikation über Glasfaser belauscht werden. Gleichzeitig wird der Straftatenkatalog erweitert. So kann der Geheimdienst künftig auch bei Volksverhetzung oder erpresserischem Menschenraub sowie bei Sprengstoffanschlägen tätig werden, sofern sich diese gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit von Bund und Ländern richten.
Damit können auch extremistische Einzeltäter oder loser Gruppierungen abgehört werden. Bisher ging das nur bei fest gefügten terroristischen Vereinigungen.
Die Neuregelung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 1999 einige Bestimmungen des alten Gesetzes beanstandet hatte. Nach zwei Jahren muss die Bundesregierung vor dem Parlament über die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz Bericht erstatten.
Quelle: ntv.de