Verfahren in MünsterAfD stellt Befugnis des Verfassungsschutzes infrage
Hubertus Volmer
Am ersten Tag des Berufungsverfahrens der AfD gegen den Verfassungsschutz stellt die Partei das Bundesamt als den eigentlichen Verfassungsbrecher dar. Der Verfassungsschutz werde benutzt, um die AfD "zu diskreditieren", behauptet Parteichefin Weidel.
Unterbrochen von zahlreichen Anträgen hat vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster ein mit Spannung erwartetes Verfahren zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz begonnen. Das Interesse der Medien ist so groß, dass die Verhandlung im Foyer des Gerichts stattfindet. Ein Ende des Prozesstages war am Nachmittag noch nicht abzusehen.
Formal werden in Münster drei Streitfälle verhandelt, aber im Kern geht es um die Frage, ob die AfD insgesamt vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln hatte eine entsprechende Klage der AfD in erster Instanz abgewiesen; in Münster findet nun an diesem Dienstag und Mittwoch ein Berufungsverfahren statt.
Der Anwalt der AfD stellte vor dem OVG ganz grundsätzlich infrage, ob der Verfassungsschutz überhaupt ein Urteil über die Verfassungsmäßigkeit der AfD abgeben dürfe. Entscheidend sei allein das Grundgesetz, das den Parteien eine besondere Rolle in der Demokratie zuspricht.
AfD-Anwalt Christian Conrad sprach von "Taschenspielertricks", wenn der Verfassungsschutz die AfD als verfassungsfeindlich bezeichnet. "Das ist schwierig, wenn es um politische Parteien geht, die am politischen Wettbewerb teilnehmen und unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehen", sagte Conrad. Die AfD werde bei ihrer Arbeit behindert, wenn sie so vom Staat öffentlich bezeichnet werde. Für juristische Laien klinge "verfassungsfeindlich" sehr schlimm, auch wenn dies gar keine rechtlich relevante Einschätzung sei.
Weidel attackiert den Verfassungsschutz
Ähnlich argumentierte am Dienstag in Berlin auch AfD-Chefin Alice Weidel bei einem Auftritt vor der Presse. Den Journalisten warf sie vor, "nicht einmal die mangelnde Neutralität einer angeblichen neutralen Behörde wie dem Verfassungsschutz" zu hinterfragen. Dieser werde "aufgefahren", um die AfD "vom Parteienwettbewerb auszuschließen und zu diskreditieren", so Weidel. "Die Gleichheit im Parteienwettbewerb ist aber in unserer Verfassung festgeschrieben."
Schon zu Beginn der Verhandlung hatte der Rechtsanwalt der AfD eine Reihe von Anträgen gestellt - zunächst eine Vertagung des Verfahrens, weil die Zeit seit Januar nicht ausreichend gewesen sei, um mehr als 4200 Seiten Dokumente des Verfassungsschutzes sowie 116 Stunden Videomaterial zu sichten. Mit derselben Begründung hatte die AfD bereits einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt, der abgelehnt worden war. Nachdem auch der Antrag auf Vertagung abgelehnt wurde, stellte die AfD erneut einen Befangenheitsantrag, der ebenfalls zurückgewiesen wurde.
Die Anwälte der AfD bemühten sich zudem, die aktuelle Einschätzung des Verfassungsschutzes in den Mittelpunkt des Verfahrens zu rücken. Damit sollten auch Informationen über den etwaigen Einsatz von verdeckten Ermittlern und sogenannten V-Personen, also Informanten aus dem Umfeld der Partei, zum Thema gemacht werden. Ein Vertreter des Verfassungsschutzes betonte vor Gericht, die neue Einschätzung der AfD durch seine Behörde sei nicht final: Es gebe "kein fertiges Gutachten".
"Einstufung als rechtsextrem würde Opfererzählung verstärken"
Über ein neues Gutachten des Verfassungsschutzes über die AfD hatte die "Süddeutsche Zeitung" im Februar berichtet. Auf der Grundlage dieses Gutachtens könnte das Bundesamt die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch vorbereiten - also eine Stufe höher als die derzeitige Einstufung, gegen die die AfD in Münster klagt.
Rechtsextremismus-Experte Axel Salheiser geht davon aus, dass das neue Gutachten bald veröffentlicht wird, und zwar unabhängig davon, wie das Verfahren in Münster ausgeht. "Vielleicht werden vor der Veröffentlichung noch Argumentationsfäden aus dem Prozess eingearbeitet", sagte Salheiser ntv.de. "Aber das wird kein Schnellschuss sein, sondern basiert auf der Arbeit der letzten Jahre. Und natürlich kann die AfD dann auch gegen das neue Gutachten klagen."
Das Interesse am Verfahren in Münster ist auch deshalb so groß, weil nach den Berichten über das Treffen von Potsdam die Debatte über ein mögliches Verbot der AfD an Fahrt aufgenommen hat. Eine Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem würde diese Diskussion sicher noch verstärken. Um beide Punkte geht es vor dem OVG jedoch nicht.
Bislang werden die Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. In Thüringen und Sachsen sowie in Brandenburg wird im September gewählt. Auswirkungen auf das Wahlergebnis erwartet Salheiser nicht. "Denn die Einstufung als gesichert rechtsextrem würde auch die Selbstviktimisierung, die Opfererzählung der AfD verstärken." Den jüngsten Abschwung der AfD in den Umfragen erklärt er zwar mit den zahlreichen Protesten gegen Rechtsextremismus nach dem Treffen von Potsdam. Dies gelte jedoch vor allem für Westdeutschland. "Der Eindruck auf die Wählerinnen und Wähler gerade in den drei ostdeutschen Ländern, in denen im September Landtagswahlen stattfinden, in Brandenburg, Sachsen und Thüringen, dürfte denkbar gering sein."
"Die AfD strebt eine homogene Volksgemeinschaft an"
Bei der Frage, ob die AfD verfassungsfeindlich ist oder sein könnte, geht es vor allem um ihren Volksbegriff. Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang hatte bereits im vergangenen Sommer gesagt, in einer Reihe von Äußerungen der AfD komme "ein ethnisches Volksverständnis zum Ausdruck, etwa indem der 'Große Austausch' beschworen wird". "Solche Äußerungen bieten Anhaltspunkte dafür, dass hier die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für bestimmte Bevölkerungsgruppen infrage gestellt wird."
Auch der Jurist Hendrik Cremer von Deutschen Institut für Menschenrechte sagte ntv.de, aus zentralen Texten der AfD gehe klar hervor, "dass die AfD eine homogene Volksgemeinschaft anstrebt". Es gebe dort "eine Analogie zur nationalsozialistischen Ideologie". Cremer argumentiert, die AfD nehme "nicht nur Menschen ins Visier, die in der national-völkischen Vorstellung der AfD nicht deutsch genug" seien: "Wenn die AfD an die Macht käme, dann wäre in diesem Land niemand mehr sicher."
Das Gericht hat für Mittwoch einen zweiten Verhandlungstag angesetzt. Wann es ein Urteil gibt, ist derzeit noch offen. Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende, Peter Boehringer, hatte vor Beginn der Verhandlung im Deutschlandfunk gesagt, angesichts des Umfangs der zu klärenden Fragen wäre eine Entscheidung nach maximal zwei Tagen mündlicher Verhandlung allein schon Grund für eine Revision. Nach dem Urteil von Münster kann die AfD sich noch ans Bundesverwaltungsgericht wenden, um es dort auf mögliche Rechtsfehler prüfen zu lassen.
Der Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt mit Sitz in Köln dauert inzwischen mehrere Jahre an. Nach einer erstmaligen Einstufung der Partei als sogenannter Prüffall im Jahr 2019 wurde die Gesamtpartei im März 2021 als Verdachtsfall des Rechtsextremismus hochgestuft. Das Verwaltungsgericht Köln verwies im Jahr darauf auf "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei".
Für die AfD hat schon die Einstufung als Verdachtsfall weitreichende Folgen. Als Verdachtsfall dürfen gegen die Partei geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. Darunter fallen etwa Observationen oder das Sammeln von Informationen über sogenannte V-Leute. Die Überwachung von Mails und Telefonaten ist allerdings nur theoretisch möglich, in der Praxis muss es dafür Anhaltspunkte für schwerwiegende Straftaten wie Hochverrat, geheimdienstliche Agententätigkeit, Bildung einer terroristischen Vereinigung oder Volksverhetzung geben, wie die Letal Tribune Online erläutert.