Große Mehrheit im Bundestag Afghanistan-Mandat verlängert
14.06.2002, 00:00 UhrDer Bundestag hat mit großer Mehrheit das Mandat der Bundeswehr für ihren Einsatz in Afghanistan um ein halbes Jahr verlängert. In namentlicher Abstimmung votierten 497 Abgeordnete mit Ja, 37 mit Nein und fünf enthielten sich der Stimme. Das neue Mandat dauert bis 20. Dezember 2002. Es sieht auch eine vorübergehende Erhöhung der Mannschaftsstärke um bis zu 200 auf 1.400 Soldaten vor.
Die Verstärkung wurde unter anderem mit einer möglichen Verschärfung der Sicherheitslage auf Grund des Zusammentretens der Ratsversammlung Loja Dschirga begründet. Die zusätzlich entstehenden Ausgaben wurden auf 96 Mio. Euro beziffert.
Auch die Stationierung deutscher Truppen in Mazedonien zum Schutz ziviler Beobachter des Friedensprozesses wurde um vier Monate verlängert. Allerdings wird hier das Kontingent drastisch verkleinert - 300 der 520 Soldaten in Mazedonien werden abgezogen.
Waffenrecht verschärft
Zudem beschloss der Bundestag als Reaktion auf den Amoklauf in Erfurt, das erst am 26. April geänderte Waffenrecht nochmals zu verschärfen. Die Altersgrenze für den Waffenerwerb bei Sportschützen wird demnach von 18 auf 21 Jahre erhöht. Für Jäger wird sie von 16 auf 18 Jahre angehoben. Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss für die erstmalige Erteilung einer Schusswaffenerlaubnis auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen.
So genannte Pumpguns werden verboten. Die vom Bundestag zunächst beschlossene Absenkung des Mindestalters für das Schießen in Vereinen auf 10 Jahre wird rückgängig gemacht. Kinder sollen auch zukünftig erst ab 12 Jahren Zugang nach einer Abfrage beim Erziehungsregister zum Schießsport erhalten. Allerdings sollen begabte Kinder Ausnahmegenehmigungen erhalten können.
Inhaber eines Jugendjagdscheins erhalten keine Erlaubnis für den Erwerb von Schusswaffen und entsprechender Munition. Der Besitz und das Schießen wird auf die Dauer der Jagd oder des Trainings im jagdlichen Schießen beschränkt. Sie dürfen die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.
Neues Jugendschutzgesetz
Mit den Stimmen von Rot-Grün brachte das Parlament das neue Jugenschutzgesetz auf den Weg. Die Kompetenzen der bisherigen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften wurden erweitert. Die Behörde ist künftig für die Überwachung "jugendgefährdender Medien" zuständig. Damit sollen unter anderem jugendgefährdende Internet-Seiten schneller festgestellt und gesperrt werden. Computer- und Konsolenspiele werden künftig mit einer Alterskennzeichnung versehen. Ebenso wie Gewalt-Videos können sie künftig schneller vom Markt genommen werden.
Die Abgabe von Zigaretten an Jugendliche unter 16 Jahren ist fortan verboten. Im Kino dürfen für diese Altersgruppe keine Werbefilme für Tabak und Alkohol mehr ausgestrahlt werden. Zigarettenautomaten müssen bis spätestens 2007 so umgerüstet werden, dass Jugendliche unter 16 Jahren keinen Zugriff bekommen können - zum Beispiel durch den Einsatz von Chipkarten, auf denen das Geburtsdatum gespeichert ist. Die Höchststrafe für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wurde von 10.000 auf 50.000 Euro erhöht.
Kampf der Geldwäsche
Mit großer Mehrheit wurde das Geldwäschegesetz verabschiedet. Ziel dabei ist es, die Finanzströme internationaler Terrororganisationen zu blockieren. Das neue Gesetz weitet unter anderem die Dokumentations- und Identifizierungspflicht bei Geldbeträgen über 15.000 Euro aus. Bislang unterlagen nur Banken und Versicherungen dieser Vorschrift - künftig werden auch Immobilenmakler, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Händler hochwertiger Güter einbezogen.
Koalition und Opposition billigten auch die gänzliche Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung. Bislang war Trinkgeld nur bis zur Höhe des Freibetrags von 1.224 Euro jährlich von der Steuer befreit.
Quelle: ntv.de