Flughafenausbau kann starten Alle Eilanträge abgelehnt
15.01.2009, 13:23 UhrDer größte deutsche Flughafen in Frankfurt kann ausgebaut werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies die verbliebenen Eilanträge von Anwohnern und Kommunen gegen den Bau einer vierten Piste ab, teilte das Gericht in Kassel mit. Es äußerte zugleich aber massive Zweifel, dass die in der Baugenehmigung vorgesehenen 17 Flüge zwischen 23.00 und 5.00 Uhr mit Lärmschutzvorschriften vereinbar sind. Darüber soll aber erst später entschieden werden.
100.000 neue Jobs
Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport kündigte an, spätestens Anfang Februar mit der Rodung der Waldflächen im Nordwesten des Flughafengeländes zu beginnen. Das Unternehmen will bis zum Jahr 2015 rund vier Milliarden Euro in die neue Landebahn und ein neues Terminal investieren, weitere drei Milliarden Euro sind für die Sanierung bestehender Anlagen vorgesehen. Damit ist der Frankfurter Flughafenausbau, der laut Gutachten für Fraport direkt und indirekt bis zu 100.000 Arbeitsplätze schaffen soll, eines der größten Investitionsprogramme in Deutschland.
Der umstrittene Ausbau soll die Kapazität um rund 50 Prozent erhöhen. Zuletzt hatte der Flughafen nicht mehr alle Wünsche von Fluggesellschaften nach Start- und Landemöglichkeiten erfüllen können. Im vergangenen Jahr wurden 53,5 Millionen Passagiere gezählt, 1,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Damit lag der Frankfurter Flughafen hinter den großen Flughäfen von London und Paris. In London entschied die britische Regierung am selben Tag, London-Heathrow um eine dritte Landebahn und ein neues Terminal zu erweitern.
Zweifel an Nachtflügen
Die Lufthansa hielt nach der Gerichtsentscheidung an ihrer Forderung nach 41 Nachtflügen fest. "Man kann ein Drehkreuz wie Frankfurt nicht stundenlang vom weltweiten Warenverkehr abkoppeln", sagte ein Lufthansa-Sprecher. Die größte deutsche Fluggesellschaft ist vor allem im Luftfrachtbereich auf Nachtflüge angewiesen.
Die Richter argumentierten, eventuelle Planungsfehler müssten nicht zum Stopp des gesamten Projektes führen. "Mängel, die im gerichtlichen Hauptsacheverfahren oder in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren ausgeräumt werden könnten, stehen der Herstellung der Landebahn und der sonstigen baulichen Anlagen nicht entgegen. Sie rechtfertigten es damit auch nicht, den Ausbauplan zu suspendieren." Zudem sei der ergangene Planfeststellungsbeschluss eine sofort gültige Baugenehmigung. Auch die gegenwärtige Wirtschaftskrise könne nicht als Argument gegen den Ausbau gelten, weil das Projekt über Jahre gehe und zudem gerade jetzt als Investition wichtig sein könne.
Zugleich machte der Senat aber auch deutlich, dass die geplante Nachtflugregelung "einer rechtlichen Überprüfung voraussichtlich nicht standhalten" werde. Die Planung mit im Schnitt 150 Flugbewegungen, von denen 17 auf eine Kernzeit zwischen 23.00 und 5.00 Uhr entfielen, trage "nach derzeitiger Einschätzung des Gerichts dem gesetzlich gebotenen Schutz der Nachtruhe nicht ausreichend Rechnung". Die 17 planmäßigen Flüge in der Kernzeit könnten demnach gestrichen werden. Weil im Mediationsverfahren der Verzicht auf Nachtflüge in einer Kernzeit vereinbart worden war, werde diesem Punkt ein "erhebliches Gewicht" beigemessen.
Breite Front gegen den Ausbau
Gegen den Ausbau hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Anwohner und 13 Anliegerkommunen geklagt. Mit ihren Eilanträgen wollten sie die Rodung des Waldes als ersten Schritt des Ausbaus verhindern. Nach dem BUND wurden nun auch die Kommunen und die Anwohner vom VGH abgewiesen. Die endgültige Entscheidung über den Ausbau soll nach einer auf zehn Tage angesetzten mündlichen Verhandlung frühestens im Juli fallen.
Quelle: ntv.de