Politik

Neues Unterhaltsrecht Alle Kinder werden gleich

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das neue Unterhaltsrechts verabschiedet. Nur die Links-Fraktion hielt das Gesetz für unzureichend und stimmte zusammen mit einigen Unionsabgeordneten dagegen. Nach einer Trennung der Eltern haben künftig die Belange der Kinder absoluten Vorrang. Bei der Verteilung der Unterhaltsansprüche stehen sie an erster Stelle. Beim Betreuungsunterhalt spielt es außerdem keine Rolle mehr, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Sie stehen nach dem Kind künftig beide im zweiten Rang. Das Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Mit der Neuregelung reagiert die Bundesregierung nach Worten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse. "Heute wird mehr als jede dritte Ehe geschieden, und bei der Hälfte der Scheidungen sind minderjährige Kinder betroffen", sagte Zypries. Die Rollenverteilung innerhalb der Ehe habe sich gewandelt. Neue Familienformen seien entstanden. Das neue Unterhaltsrecht stellt das Wohl des Kindes an die erste Stelle.

Zypries wies Befürchtungen zurück, das neue Recht könnte einer Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften Vorschub leisten. Beim Betreuungsunterhalt spiele es künftig keine Rolle mehr, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Damit verbessere sich die Situation nicht verheirateter Elternteile ebenso wie die Situation der Zweitfamilie. "Im Übrigen bleibt die Ehe aber besonders geschützt. So gibt es beispielsweise nach wie vor nur für Geschiedene Unterhaltsansprüche wegen Erwerbslosigkeit oder zur Aufstockung des Unterhaltes."

Quelle: ntv.de

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