Politik

Reisekosten und Unternehmenssteuer Alles wird etwas einfacher

Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Verwaltungen können aufatmen: Sollte der Bundesrat zustimmen, werden die Abrechnungen von Dienstreisen schon bald einfacher werden. Ausnahmeregelungen, Pauschalen und Staffelungen werden erheblich eingedampft.

Nicht jedes Stückwerk verdient die Bezeichnung Reform.

Nicht jedes Stückwerk verdient die Bezeichnung Reform.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Das steuerliche Reisekostenrecht wird vereinfacht. Das vom Bundestag gebilligte Modell zur Abrechnung von Dienstreisen soll Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Verwaltungen entlasten. Mit den Plänen ist auch eine weitere geringfügige Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts verbunden. Allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen.

Eine deutliche Vereinfachung ergibt sich nach Koalitionsangaben vor allem für Arbeitnehmer, die auswärts tätig sind: Auf einen Teil der Mindestabwesenheitszeiten wird verzichtet. Bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen werde es statt der bisher drei Stufen eine zweistufige Staffelung geben - 12 und 24 Euro; die niedrigste Pauschale von 6 Euro fällt weg. Bei Fahrten zur "regelmäßigen Arbeitsstätte" werde gesetzlich festgelegt, dass es höchstens noch eine solche Tätigkeitsstätte je Dienstverhältnis gibt.

Änderungen soll es auch für den Verlustrücktrag geben, was vor allem kleine und mittlere Firmen entlasten soll. Der Höchstbetrag dafür wird von derzeit 511.500 Euro auf eine Million Euro erhöht, bei zusammen veranlagten Ehegatten auf zwei Millionen Euro.

Zwölf-Punkte-Plan vom Tisch

Ursprüngliche Pläne für eine größere Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung hatte Schwarz-Gelb aus Kostengründen wieder aufgegeben. Mitte Februar hatten Koalitionsexperten einen Zwölf-Punkte-Plan vorgestellt, der ab 2016 zu Steuerausfällen von fast zwei Milliarden Euro im Jahr geführt hätte.

Vom Tisch sind etwa Pläne für eine erleichterte steuerliche Verlustverrechnungsmöglichkeit für miteinander verbundene Unternehmen. So sollte mit Einführung einer Gruppenbesteuerung auf die deutsche Besonderheit des Gewinnabführungsvertrags in Konzernen verzichtet werden. Jetzt gibt es zumindest Vereinfachungen bei Umsetzung und Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen