Im Schnellverfahren Althaus verurteilt
03.03.2009, 18:23 UhrZwei Monate nach seinem schweren Skiunfall hat ein österreichisches Gericht den Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von insgesamt 33.300 Euro verurteilt. Zusätzlich muss der 50-Jährige ein Schmerzensgeld von 5000 Euro an den Witwer der bei dem Unfall getöteten Skifahrerin Beata Christiandl zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Althaus' Anwalt Walter Kreissl sagte, das Urteil des Bezirksgerichts Irdning sei tat- und schuldangemessen. Die Strafe liege im üblichen Rahmen. Sein Mandant nehme das Urteil an: "Das war vorher mit Herrn Althaus abgesprochen. Ich hatte den Auftrag, nach der Anklage auf ein rasches Ende hin zu arbeiten", fügte Kreissl hinzu.
Wie die Thüringer Staatskanzlei mitteilte, bekräftigte Althaus, dass er zu seiner Verantwortung stehe, die sich aus der Rekonstruktion des Unfallhergangs ergebe, auch wenn er sich an den Skiunfall am Neujahrstag nicht erinnern könne. Althaus hoffe, dass der zügige juristische Abschluss des Skiunfalls auch den Interessen der Angehörigen diene und die Würde der Verstorbenen wahre. Wichtig sei ihm, dass sich "zumindest der materielle Ausgleich" gegenüber den Hinterbliebenen nicht verzögere.
In Österreich vorbestraft
Die Sprecherin des Bezirksgerichts, Sabine Anzenberger, hatte zuvor gesagt, Althaus habe "nach österreichischem Recht eine Vorstrafe", diese werde in Österreich jedoch nicht in ein sogenanntes Leumundszeugnis eingetragen. Bei einer Verurteilung durch ein deutsches Gericht zu 180 Tagessätzen würde dies in Deutschland als Vorstrafe gewertet, sobald das Urteil rechtskräftig wäre.
Althaus wurde in dem Prozess nur einen Tag nach der Anklageerhebung durch seinen Anwalt vertreten und erschien nicht persönlich vor Gericht. Der CDU-Politiker zeigte sich nach Angaben der Justizsprecherin im Sinne der Ermittlungsergebnisse zu dem Skiunfall geständig.
Die Staatsanwaltschaft im österreichischen Leoben hatte erst am Montag Anklage gegen Althaus erhoben. Der CDU-Politiker war am Neujahrstag auf einer Skipiste nahe der Riesner-Alm mit der 41-jährigen in den USA lebenden Slowakin zusammengeprallt, die ihren schweren Schädelverletzungen erlag.
Althaus hatte bei dem Zusammenprall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Seit Mitte Januar erholt er sich in einer Reha-Klinik am Bodensee von seinen Verletzungen. Sein Gesundheitszustand hatte in den vergangenen Wochen wiederholt Zweifel genährt, ob er rechtzeitig zum Wahlkampf für die Landtagswahl im August in die Politik zurückkehrt. Nach Einschätzung seiner Ärzte kann Althaus seine politische Arbeit noch vor der Sommerpause im Juni wieder aufnehmen. Er selbst hat demnach den Willen dazu.
CDU erleichtert
Die Thüringer CDU zeigte sich erleichtert über das Urteil. "Wir begrüßen die schnelle Entscheidung", sagte der CDU-Fraktionschef im thüringischen Landtag, Mike Mohring. Die CDU in dem ostdeutschen Bundesland geht weiterhin fest davon aus, mit Althaus als Spitzenkandidat in die Landtagswahl am 30. August zu ziehen. Der 50-Jährige werde am 14. März von der Landesvertreterversammlung in Abwesenheit offiziell als Spitzenkandidat nominiert, sagte Mohring. Es reiche völlig aus, wenn Althaus rechtzeitig zur heißen Wahlkampfphase im Sommer wieder einsatzfähig sei.
"Das war ein tragischer Skiunfall, der jedem passieren kann, und hat keinen Einfluss auf die Wahlentscheidung", sagte der langjährige Vertraute von Althaus. "Wir wissen aus Umfragen, dass dies eine große Mehrheit unserer Basis und der Wähler auch so sieht."
CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla begrüßte, dass mit dem Urteil "Klarheit in der Sache" herrsche und "keine lange juristische Auseinandersetzung" folge. Die Bundes-CDU hoffe, dass Althaus bald wieder sein Amt als Landeschef von Thüringen antreten könne.
Beobachter zweifeln
Politische Beobachter sehen mit dem Urteil jedoch weiterhin große Probleme für Althaus. Jede Verurteilung, egal mit welchem Strafmaß, schade dem Ansehen, urteilt etwa der Mainzer Parteienforscher Jürgen Falter. Zudem wurde bei dem Unfall eine 41 Jahre alte Frau und Mutter getötet. "Wenn Althaus die Risiken abwägt, müsste er eigentlich das Handtuch werfen."
SPD-Landeschef Christoph Matschie forderte Althaus zu einer Entscheidung über seine politische Zukunft auf. "Wichtig ist, dass er Klarheit schafft, denn Thüringen braucht diese Klarheit", sagte Matschie.
Für den Bonner Parteienforscher Gerd Langguth ist unklar, welche Auswirkungen der Unfall auf das Wählerverhalten hat, da es einen vergleichbaren Fall bisher nicht gegeben habe. Eine Entscheidung über den Verzicht auf die Spitzenkandidatur könne Althaus nur alleine treffen, so Langguth.
Althaus hat seinen Thüringer Landesverband in den vergangenen Jahren ganz auf sich ausgerichtet. Die Partei vermeidet seit dem Unfall jede öffentliche Debatte über personelle Alternativen. Umfragen zufolge muss sie mit erheblichen Einbußen rechnen und dürfte ihre Alleinregierung verlieren.
Quelle: ntv.de