Politik

Meister-Bafög Auch für Erzieher und Pfleger

Fortbildungen von Erziehern und Altenpflegern können künftig auch mit Meister-Bafög gefördert werden. Die vom Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und FDP beschlossene Gesetzesnovelle sieht zudem einen Darlehens-Teilerlass bei erfolgreicher Prüfung sowie höhere Kinderzuschläge für Fortbildungswillige vor.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) bezeichnete die Leistungsverbesserungen als wichtigen Beitrag zum lebenslangen Lernen und zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses. Die Novelle sei ein Signal, dass das Lernen auch "nach der Ausbildung weiter geht". Der SPD-Bildungspolitiker Ernst-Dieter Rossmann verwies darauf, dass pro Jahr rund 400.000 junge Menschen erfolgreich eine Berufsausbildung abschlössen. Aber nur ein Fünftel von ihnen qualifiziere sich später weiter. Diese Zahl müsse erheblich gesteigert werden.

Wer eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich bestanden hat, bekommt künftig 25 Prozent des Darlehens erlassen. Zugleich wird beim Unterhalt eine bisherige Förderungslücke für die Prüfungsphase, beziehungsweise die Arbeiten am Meisterstück, geschlossen. Die Zuschläge für Alleinerziehende mit Kindern bis zu zehn Jahren werden zudem deutlich erhöht. Ausländer mit einer dauerhaften Bleibeperspektive werden in die Förderung einbezogen.

"Kein großer Wurf"

Die Grünen sprachen von einem "Trippelschritt". Notwendig sei ein umfassendes Erwachsenenbildungsgesetz, sagte ihre Bildungspolitikerin Priska Hinz. Volker Schneider von der Partei die Linke sagte, das neue Gesetz sei zwar nicht das Schlechteste, aber auch kein großer Wurf. Auch Cornelia Pieper von der FDP forderte weitere Verbesserungen.

2007 wurden 134.000 Personen mit Meister-Bafög gefördert. Die Ausgaben dafür betrugen 153,6 Millionen Euro, die zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den Ländern getragen wurden. Die jetzt beschlossenen Verbesserungen verursachen im kommenden Jahr Mehrkosten in Höhe von 66,3 Millionen Euro. Einige Länder hadern noch wegen ihres Kostenanteils. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Quelle: ntv.de

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