"Richter Gnadenlos" BGH hebt Urteil auf
04.09.2001, 00:02 UhrDer Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat ein Urteil gegen den wegen Rechtsbeugung verurteilten Hamburger Amtsrichter Ronald Schill aufgehoben. Der erhofften Freispruch blieb Schill jedoch versagt. Der 5. Strafsenat verwies in der Revision den Fall zurück an eine andere Strafkammer.
Die Vorsitzende Richterin Monika Harms erklärte in der Urteilsbegründung, die Beweiswürdigung der Hamburger Richter habe einer rechtlichen Beurteilung nicht stand gehalten. Die Sache müsse erneut umfassend geprüft werden, so Harms. Sollte dies wiederum zu einem Schuldspruch wegen Rechtsbeugung führen, so wäre Schill zugleich wegen Freiheitsberaubung zu verurteilen.
Das Landgericht Hamburg hatte den hinter vorgehaltener Hand als "Richter Gnadenlos" bezeichneten Schill wegen Rechtsbeugung zu einer Geldstrafe von 12.000 DM verurteilt. Sowohl Schill als auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision eingelegt.
Schill hatte 1999 zwei Prozess-Zuschauer wegen seiner Ansicht nach ungebührlichen Benehmens in Haft nehmen lassen und eine Haftbeschwerde erst nach drei Tagen weitergeleitet. Ein Strafe, die laut Hamburger Landgericht eine Fehlentscheidung war. Die Betroffenen waren umgehend freigelassen worden, nachdem die Haftbeschwerde dann letztlich das zuständige Gericht erreicht hatte.
Wahlkampfrummel für Schill
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes könnte auch Auswirkungen auf den Landtagswahlkampf in Hamburg haben. Schill tritt zu der Wahl am 23. September mit der von ihm gegründeten "Partei Rechtsstaatliche Offensive" an. Nach Umfragen könnte er auf über zwölf Prozent der Stimmen kommen.
Unmittelbar nach der Verkündung der Entscheidung sagte Schill, er wolle "jetzt erst recht" Innensenator in Hamburg werden.
Quelle: ntv.de