Rentenkonzept "nicht hinnehmbar" Barthel kritisiert Gabriel
10.09.2012, 04:45 Uhr
Klaus Barthel kritisiert die Rentenkonzepte von Sigmar Gabriel und Ursula von der Leyen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, Barthel, kritisiert die Pläne des SPD-Vorsitzenden Gabriel zur Rente. Gabriels Konzept halte die Afa ebenso für "nicht zustimmungsfähig" wie das Modell von Bundesarbeitsministerin von der Leyen.
In der Rentendebatte hat der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), Klaus Barthel, Kritik an dem Rentenkonzept des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel geäußert. Das Konzept enthalte ebenso wie das Modell von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen "erhebliche Schwächen", sagte Barthel der "Passauer Neuen Presse". Der SPD-Politiker drängte daher auf Änderungen an den Rentenplänen seiner Partei.
"In jetziger Form ist die Vorlage für die AfA nicht zustimmungsfähig", sagte Barthel. Das Festhalten an der geplanten Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent nannte er "nicht hinnehmbar".
"Neoliberales Modell"
"Wenn wir nichts tun, hätten schon im nächsten Jahrzehnt die meisten Rentner nur noch Anspruch auf die Mindestsicherung von 850 Euro monatlich", sagte der AfA-Vorsitzende. Das wäre Altersvorsorge nach dem neoliberalen Modell.
Barthel kritisierte, dass nach den Vorschlägen von der Leyens "nur ein Bruchteil der Bedürftigen in den Genuss der Zuschussrente" komme. Auch dürften die Beitragszahler nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden. "Im Konzept von Sigmar Gabriel sind die Kriterien für die Kopplung der Mindestrente an Vollzeitbeschäftigung viel zu schwammig", sagte Barthel. Zudem könne eine Betriebsrente kein Ersatz für die gesetzliche Rente sein.
Der Entwurf für das neue SPD-Rentenkonzept, der heute vom Parteivorstand diskutiert werden soll, sieht eine Betriebsrente plus vor, die zur "zweiten Säule" neben der gesetzlichen Rentenversicherung werden soll. Außerdem will die SPD mit einer "Solidarrente" Geringverdiener besser stellen. Wenn die Ansprüche aus mindestens 40 Versicherungs- und 30 Beitragsjahren nicht mehr als die Grundsicherung ergeben, soll die Rente auf 850 Euro aufgestockt werden.
Quelle: ntv.de, AFP