Politik

Zwei Frauen wollen klagen Belgien hat ein Burka-Verbot

Nach Frankreich tritt nun auch in Belgien ein Burka-Verbot in Kraft. Damit sind - bei einigen Ausnahmen - alle Ganzkörperschleier in der Öffentlichkeit verboten. Bei Verstößen droht eine Strafe von 137,50 Euro. Zwei Muslimas wollen vor dem Verfassungsgericht gegen die Bestimmung klagen.

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(Foto: picture alliance / dpa)

Burka-Verbot in Belgien: Muslimische Frauen dürfen in dem Land keinen Vollschleier mehr tragen. Nach Frankreich ist Belgien damit das zweite europäische Land, in dem der Ganzkörperschleier aus der Öffentlichkeit verbannt wird - keine Busfahrt, kein Spaziergang und kein Besuch im Kino oder Museum für Frauen, die sich mit Burka oder Nikab komplett verhüllen.

Bricht eine Frau das Gesetz, drohen ihr belgischen Medienberichten zufolge 137,50 Euro Strafe. Befürworter sagen, der Schleier sei ein Symbol für die Unterdrückung muslimischer Frauen. Nach Schätzungen tragen 270 Frauen in Belgien eine Burka. Muslime stellen in dem überwiegend katholischen Land rund fünf Prozent der Bevölkerung dar.

Das Gesetz ist "diskriminierend"

Zwei Muslimas wollen allerdings vor das Verfassungsgericht ziehen. Sie verlangen, dass das Gesetz zurückgenommen wird. "Es ist ein Frontalangriff auf die muslimische Welt", sagte ihre Anwältin Ines Wouters. Das Gesetz sei "diskriminierend" und von einer "unverhältnismäßigen Einmischung in die Ausübung von Grundrechten wie der Religions- und Meinungsfreiheit".

Wouters Mandantinnen trügen die Burka aus freien Stücken. Eine von ihnen - eine Belgierin, die zum Islam übergetreten ist - verhüllt sich seit 13 Jahren. Einmal hat sie sich bereits erfolgreich gegen ein Bußgeld gewährt, das aufgrund eines lokalen Burka-Verbots in ihrer Brüsseler Nachbarschaft von ihr gefordert worden war. Die zweite Frau kommt aus Marokko und lebt seit einigen Jahren in Belgien.

Etwa 100 Verstöße in Frankreich

Ohne die Burka zu nennen, gilt das Verbot künftig für jede Person, die ihr Gesicht in der Öffentlichkeit so verhüllt, dass sie nicht mehr zu identifizieren ist. Ausgenommen sind etwa Motorradfahrer und Feuerwehrleute - also Menschen, die von Berufs wegen einen Helm tragen. - mit 129 Ja-Stimmen quer durch alle Parteien, einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen.

Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Thomas Hammarberg, hatte das Verbot des Vollkörperschleiers zuvor kritisiert. Die Frauen würden dadurch nicht "befreit", sondern "noch mehr stigmatisiert und von der Gesellschaft ausgeschlossen". Die Art, wie die Kleidung einer kleinen Zahl von Frauen, zu einem "Schlüsselproblem" hochstilisiert worden sei, bezeichnete Hammarberg als "traurige Kapitulation vor den Vorurteilen der Fremdenfeindlichkeit".

In Frankreich gilt das Vermummungsverbot seit April. Das Innenministerium sammelte seither rund 100 Verstöße in seinen Akten. Die Polizei habe die Frauen auf der Straße angehalten, sie gebeten, den Schleier zwecks Identifizierung zu lüften, und sie darauf hingewiesen, ein Richter könne eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro oder aber einen Kurs in Staatsbürgerkunde verhängen. Unklar ist, ob oder wie oft die Strafen tatsächlich verhängt wurden. Auch Spanien und die Niederlande planen ähnliche Gesetze, in Deutschland melden sich immer wieder Gegner einer Vollverschleierung zu Wort.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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