Politik

Gerettet ... Berlin bürgt für Bankgesesellschaft

Die finanziell angeschlagene Berliner Bankgesellschaft ist vorerst gerettet. In einer Sondersitzung des Berliner Abgeordnetenhauses stimmte eine Mehrheit am Dienstagabend für eine milliardenschwere Landesbürgschaft zum Erhalt des mehrheitlich landeseigenen Konzerns.

Mit der so genannten Risikoabschirmung verpflichtet sich das Land, die Bankgesellschaft und ihre Töchter bis 2032 vor möglichen Verlusten aus Immobilienkrediten und -fonds abzusichern. Im schlimmsten Fall wären dafür 21,6 Mrd. Euro fällig. Ohne die vom rot-roten Senat gewünschten Landeshilfen hätte der Konzern mit 16.000 Beschäftigten schließen müssen. In diesem Fall hätte Berlin als Mehrheitseigner für alle Schulden des Konzerns aufkommen müssen.

Der Regierungskoalition gelang es zwar nicht, eine parteiübergreifende Lösung der Krise zu erreichen. Sie setzte ihre Pläne aber bei der Abstimmung mit 71 zu 34 Stimmen durch. 28 Parlamentarier enthielten sich. Die beiden Regierungsfraktionen verfügen im Parlament zusammen über 77 Mandate, die Opposition über 64 Stimmen.

Die Opposition sieht unter anderem ihre Forderung nicht berücksichtigt, den abgesicherten Immobiliendienstleistungsbereich aus der Bankenholding auszugliedern. Zudem sollen die Kontroll- und Mitspracherechte des Parlaments bei künftigen Bankgeschäften erheblich verbessert werden.

Noch bis zum Schluss hatten die Fraktionen um eine gemeinsame Linie gerungen. Bei einem kurzfristig anberaumten Treffen aller Fraktionschefs fanden sie keine Einigung. Auch im parlamentarischen Hauptausschuss konnten die Streitpunkte nicht ausgeräumt werden. Das Gremium empfahl schließlich mit der SPD/PDS-Stimmenmehrheit die Annahme des rot-roten Rettungsplans.

Unterdessen hat die EU-Kommission schwere Zweifel an der geplanten Sanierung der Bankgesellschaft Berlin angemeldet. Deshalb leitete die Behörde nach eigenen Angaben am Dienstag in Straßburg ein vertieftes Prüfverfahren ein. Die EU-Wettbewerbshüter untersuchen nun auch, ob die Finanzspritze des Landes Berlin in Höhe von zwei Mrd. Euro mit den EU-Beihilferegeln vereinbar war. Dafür haben sie bis zu eineinhalb Jahre Zeit. Falls die Kommission die Finanzspritze als wettbewerbswidrig einstuft, könnte sie eine Rückzahlung verlangen.

Quelle: ntv.de

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