Krankenhausreform und mehr Beschluss-Flut im Bundesrat
01.03.2002, 11:11 UhrDer Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag eine Reihe von Beschlüssen gefasst. Zu den wichtigsten gehören die Billigung der Krankenhausreform, eine Neuregelung der Meldepflicht, ein neues Urhebervertragsrecht und Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor aggressiven Eltern.
Mit der Krankenhausreform tritt ein neues Preissystem für Kliniken in Kraft. Spätestens ab 2007 dürfen die mehr als 2.000 Krankenhäuser in Deutschland keine Tagessätze mehr abrechnen. Stattdessen sollen einheitliche Fallpauschalen für jeden Krankheitsfall festgelegt werden. Die Union konnte sich mit ihrem Widerstand gegen das Gesetz nicht durchsetzen, da auch Länder mit einer Regierungsbeteiligung der CDU dem Vorhaben zustimmten. Die Bundesregierung erhofft sich von der Reform Einsparungen von 1,5 Mrd. Euro jährlich.
Durch eine Änderung des Melderahmengesetzes sind Bundesbürger bei Umzügen innerhalb Deutschlands künftig nicht mehr verpflichtet sich abzumelden. Die Novelle sieht überdies vor, dass zukünftig nach einem Wohnungswechsel die behördliche Anmeldung über das Internet möglich sein soll. Allerdings muss hierfür zunächst die flächendeckende Verbreitung der elektronischen Signatur umgesetzt werden.
Autoren, freie Journalisten, Übersetzer und andere in so genannten Kreativberufen tätige Personen haben künftig einen gerichtlich einklagbaren Anspruch auf eine angemessene Vergütung ihrer Arbeit. Was angemessen ist, wird dabei nicht staatlich vorgegeben, sondern soll von den Verbänden der Urheber und Nutzer gemeinsam ermittelt werden. So soll sich nach Art eines Mietspiegels eine Branchenpraxis im Bezug auf die Bezahlung herausbilden. Zudem sollen Autoren künftig stärker als bisher am Erfolg ihrer Werke beteiligt werden.
Gewaltanwendung darf kein Erziehungsmittel sein, heißt es in einem weiteren vom Bundesrat beschlossenen Gesetz. Es sieht unter anderem vor, dass Elternteile oder Lebenspartner aus der Wohnung gewiesen werden können, wenn sie gegen Kinder gewalttätig sind, diese missbrauchen oder bedrohen. "Der völlige Verzicht auf Körperstrafen in der Erziehung ist erforderlich, um der Gewaltanwendung schon von Kindheit an jegliche Legitimation zu nehmen", heißt es in dem Gesetz.
Quelle: ntv.de