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Hessen droht Millionen-Klage Biblis-Stopp war rechtswidrig

Auch nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts war die Stilllegung von Biblis in der damaligen Form rechtswidrig.

Auch nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts war die Stilllegung von Biblis in der damaligen Form rechtswidrig.

(Foto: dpa)

Deutschlands Atomausstieg fehlt die Rechtsgrundlage: Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Stilllegung des AKW Biblis nach der Katastrophe von Fukushima für nicht rechtmäßig. Auf den Steuerzahler könnten Milliardenkosten zukommen.

Das Land Hessen muss an den Energiekonzern RWE voraussichtlich Schadenersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe zahlen, weil es 2011 nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima die vorübergehende Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis angeordnet hatte. Die vorübergehende Stilllegung des Blocks A und die endgültige Abschaltung des Blocks B seien nicht rechtmäßig angeordnet worden, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mitteilte. Dem Beschluss zufolge fehlte dem Land die Rechtsgrundlage für solch eine Anordnung.

Damit ist möglicherweise auch die von der Bundesregierung verordnete Stilllegung der anderen sieben Atomkraftwerke ohne Rechtsgrundlage erfolgt. Wegen des Moratoriums hatte allerdings nur RWE direkt geklagt. Gegen die darauffolgende Novelle des Atomgesetzes legten dann auch E.on und Vattenfall Verfassungsbeschwerde ein. Die Atomkraftwerks-Betreiber könnten früheren Berichten zufolge 15 Milliarden Euro Schadenersatz geltend machen.

Das hessische Umweltministerium hatte die Stilllegung für drei Monate im März 2011 in Folge der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima angeordnet. Zuvor hatten sich Bund und Länder entsprechend geeinigt. Insgesamt wurde den acht ältesten Atomkraftwerken innerhalb weniger Wochen die Betriebserlaubnis entzogen, darunter auch den beiden norddeutschen Vattenfall-Meilern Krümmel und Brunsbüttel, die reparaturbedingt zu dem Zeitpunkt bereits stillstanden.

Die Leipziger Richter bestätigten ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom Februar 2013, der die Abschaltung ebenfalls für rechtswidrig befand. RWE hatte nach dem Etappensieg damals angekündigt, das Unternehmen werde den entstandenen Schaden nun genau berechnen und "in einem zivilgerichtlichen Verfahren geltend machen".

Millionenkosten für Steuerzahler

Werden auch die Verfassungsbeschwerden gegen den Atomausstieg im Sinne der Energiekonzerne entschieden, kommen auf den Steuerzahler Kosten in Milliardenhöhe zu. Die Atomkonzerne sind ihren Anlegern gegenüber verpflichtet, Schadenersatz geltend zu machen, wenn ein Rechtsbruch vermutet wird. Andernfalls könnten die Manager von ihren Anlegern der Untreue beschuldigt werden.

RWE bereitet nach einem weiteren Erfolg vor Gericht eine Schadenersatzklage gegen die 2011 verfügte vorübergehende Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis vor. "Wir werden jetzt unseren wirtschaftlichen Schaden zivilrechtlich geltend machen", sagte eine Konzernsprecherin. Zum weiteren Fahrplan und zur Höhe des Schadens könne RWE derzeit keine Angaben machen.

Die amtierende hessische Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) erklärte indes, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts treffe keine Vorentscheidung, "ob überhaupt Schadenersatzansprüche des Betreibers gegenüber dem Land bestehen". Diese müssten in einem weiteren Verfahren geklärt werden. Puttrich verwies zudem darauf, dass die dauerhafte Stilllegung des Kraftwerks nicht betroffen sei.

Quelle: ntv.de, dsi/AFP/dpa

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