Einspruch durch den Bundesrat Biosprit weiter in der Schwebe
12.06.2009, 11:00 UhrDas monatelange Ringen um den Anteil von Biosprit im Treibstoff zieht sich weiter hin.
Der Bundesrat hat Einspruch gegen die geplante Senkung der Quote eingelegt, um Biosprit-Produzenten zu schützen. Der Bundestag kann nun allerdings mit der mehr als der Hälfte seiner Stimmen, der sogenannten Kanzlermehrheit, das Votum der Länderkammer überstimmen und das Gesetz damit endgültig beschließen.
Bundestag und Bundesregierung wollen den Anteil von Biosprit im Kraftstoff auf 5,25 Prozent in diesem Jahr begrenzen. Von 2010 bis 2014 soll er bei 6,25 Prozent eingefroren werden. Zudem soll die Besteuerung von reinem Pflanzensprit um drei Cent je Liter angehoben werden.
Bund musste Rückzieher machen
Die Bundesregierung hatte ursprünglich höhere Quoten beschlossen, um mit Treibstoff aus Raps, Rüben oder Mais den Kohlendioxid-Ausstoß zu begrenzen. Diese Erhöhungen sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf jedoch zurückgenommen werde, da viele Autos einen höheren Anteil von Biosprit nicht vertragen. Auch war importierter Treibstoff etwa aus Palmöl ins Gerede gekommen, da dafür zunehmend auch Regenwald gerodet wurde.
Steuerliche Hilfen angemahnt
In der stark mittelständisch geprägten Biosprit-Branche in Deutschland mit ihren 30.000 Beschäftigten liegt derzeit rund die Hälfte der Kapazitäten still. Auch der Absatz von reinem Biodiesel etwa für Lkw ist mit den niedrigen Preisen für herkömmlichen Diesel eingebrochen. Dabei macht sich zudem die gestiegene Besteuerung des Biosprits bemerkbar. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) plädierte daher im Bundesrat für Erleichterungen: "Wir müssen jetzt für eine begrenzte Zeit steuerlich helfen."
Bundestag hat das letzte Wort

"Biosprit macht Hunger" meint das Inkota-Netzwerk in Berlin (Archivbild).
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Die Senkung der Quote war bereits im Bundestag umstritten, so dass sie sogar einmal kurzfristig von der Tagesordnung genommen werden musste, ehe das Gesetz mit Gegenstimmen auch aus der Großen Koalition angenommen wurde. Der Bundesrat stimmte dagegen, der Vermittlungsausschuss schloss sich dann wiederum dem Votum des Bundestages aus. Dem widersprach die Länderkammer mit ihrem Einspruch nun erneut. Das Gesetz ist aber nicht zustimmungspflichtig, so dass der Bundestag mit der Kanzlermehrheit eine endgültige Entscheidung herbeiführen kann.
Quelle: ntv.de, rts