Politik

Kein "Freizeitpark Deutschland" "Bonus" und "Malus" für Joblose

Das Bundeswirtschafts- und Arbeitsministerium denkt über verschärfte Sanktionen gegen Erwerbslose nach, die einen ihnen angebotenen Job durch das Arbeitsamt ablehnen. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte somit entsprechende Medienberichte. Entscheidungen seien noch nicht gefallen, es handele sich um eine „Diskussionsgrundlage“. Im Rahmen der geplanten Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe werde überlegt, für Arbeitssuchende „Bonus- und Malussysteme einzuführen“.

Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte berichtet, die Bundesregierung wolle bei Ablehnung einer zumutbaren Arbeit die staatliche Hilfe um 30 Prozent kürzen. Für Jugendliche unter 25 Jahren solle sie sogar gestrichen werden.

Den Plänen zufolge soll Arbeitslosen, die sich dem Arbeitsamt verweigern, die Hilfe zunächst um zehn Prozent gekürzt werden. Eine zweite Stufe solle bei der „Weigerung, zumutbare Arbeit anzunehmen", oder bei fehlendem Nachweis eigener Bemühungen greifen. Der Satz werde dann um 30 Prozent gekürzt. Auch für Unterkunft oder andere Kosten sollen keine Zuschläge mehr bezahlt werden. Allenfalls bestehe noch Anspruch auf Wohngeld. „Die Sanktionen mögen aus Sicht der Betroffenen zwar als rigide empfunden werden", zitiert die Zeitung aus dem Papier des Arbeitsministeriums. Den Einschnitten stünden aber „hohe Arbeitsanreize" gegenüber, bei den Jugendlichen „sogar eine Beschäftigungsgarantie“.

Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte am Freitag in seiner Reformrede angekündigt, dass Arbeitslose, die eine zumutbare Arbeit ablehnen, künftig mit Sanktionen zu rechnen hätten. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung" soll dieser Reformschritt gleichzeitig mit der geplanten Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe erfolgen.

Quelle: ntv.de

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