Politik

Innenministerium mauert Buback-Akte gesperrt

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die RAF-Akte zum Mordfall Buback nach einer Weisung des Bundesinnenministeriums nicht herausgeben. "Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung aller Interessen hat sich das Bundesministerium des Innern entschieden, eine Sperrerklärung gemäß Paragraf 96 StPO abzugeben", teilte das Innenministerium mit. Damit wolle man der Forderung der Bundesanwaltschaft auf Herausgabe aller beim Bundesverfassungsschutz vorhandenen Quelleninformationen und Auswertungsvermerke "in gerichtsverwertbarer Form" begegnen.

Nach Paragraf 96 der Strafprozessordnung darf die Herausgabe von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte nicht gefordert werden, "wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, dass das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde".

Mord bleibt rätselhaft

Der damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback war im April 1977 von Terroristen der Roten Armee Fraktion (RAF) erschossen worden. Die Bundesanwaltschaft wollte einen Auswertebericht und eine Fallakte vom Anfang der 80er Jahre haben, in dem offenbar der Ex-RAF-Terrorist Stefan Wisniewski als Todesschütze beim Mord genannt wird.

Nach der gerichtlich festgestellten Tatversion hat das Trio Knut Folkerts, Christian Klar und Günther Sonnenberg den Karlsruher Anschlag begangen, wenngleich mit unklarer Rollenverteilung: Einer schoss, einer fuhr das Motorrad, ein dritter saß im Fluchtwagen. Peter-Jürgen Boock hatte im April ebenfalls Wisniewski als Schützen genannt; allerdings konnte der Ex-Terrorist mit einer bekannt schwankenden Liebe zur Wahrheit nur Wissen aus zweiter Hand präsentieren.

Mehrfach bemühte sich die Karlsruher Behörde um Herausgabe der Akten, immer wieder lehnte das Bundesamt für Verfassungsschutz ab. Immerhin durften die Bundesanwälte inzwischen einen Blick in die Unterlagen werfen, doch als Beweis für die seit April geführten Ermittlungen gegen Wisniewski bleiben sie bis auf weiteres tabu. Dies nährte Spekulationen, ob die Papiere noch eine unangenehme Wahrheit über die Arbeit des Verfassungsschutz enthalten.

Nach wie vor stehen die Ermittler nun vor einer Vielzahl weitgehend unbrauchbarer Spuren und vor einer Mauer des Schweigens in den Reihen der Alt-Terroristen. Die Kriminaltechnik-Karte ist weitgehend ausgereizt, eine DNA-Spur kann, muss aber nicht von Wisniewski stammen, auch eine Frau könnte - muss aber nicht - dabei gewesen sein. Und die Hoffnung, dass einer der einstigen "Kämpfer" unter dem Druck der nun angedrohten Beugehaft doch noch auspackt, ist nicht sehr groß.

Quelle: ntv.de

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