Politik

Verena Becker sagt nichts Buback-Mord bleibt unaufgeklärt

Die angeklagte ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker sitzt zu Prozessbeginn neben ihrem Anwalt Walter Venedey im Oberlandesgericht Stuttgart-Stammheim auf der Anklagebank.

Die angeklagte ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker sitzt zu Prozessbeginn neben ihrem Anwalt Walter Venedey im Oberlandesgericht Stuttgart-Stammheim auf der Anklagebank.

(Foto: dapd)

"Der General muss weg" - dieser Parole waren laut Bundesanwaltschaft vor 33 Jahren Verena Becker und ihre Komplizen der Rote Armee Fraktion gefolgt. Die heute 58-jährige Becker muss sich in Stuttgart dem Vorwurf stellen, Mittäterin bei der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Buback gewesen zu sein. Wegen der schwierigen Beweis- und Zeugenlage ist ein Ende des Verfahrens derzeit offen.

"Aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch" hat nach Auffassung der Bundesanwaltschaft die frühere RAF-Terroristin Verena Becker gemeinsam mit anderen drei Menschen getötet. Das sagte Bundesanwalt Walter Hemberger beim Prozess gegen Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart-Stammheim, der wegen des großen Besucherandrangs mit fast einstündiger Verspätung begann.

Becker, die mit großer dunkler Sonnenbrille den Verhandlungssaal betrat, schwieg. "Sie wird derzeit weder zur Person noch zur Sache Angaben machen", sagte ihr Verteidiger Walter Wenedey. Die Bundesanwaltschaft wirft der 58-Jährigen vor, als Mittäterin an dem Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe beteiligt gewesen zu sein. Der Vorsitzende Richter Hermann Wieland sagte, wegen der schwierigen Beweis- und Zeugenlage sei ein Ende des Verfahrens derzeit offen.

Attentat mit vorbereitet

Der Tatort mit den zugedeckten Leichen von Siegfried Buback und seines Fahrers sowie der Dienstwagen des Generalbundesanwaltes in Karlsruhe.

Der Tatort mit den zugedeckten Leichen von Siegfried Buback und seines Fahrers sowie der Dienstwagen des Generalbundesanwaltes in Karlsruhe.

(Foto: dpa)

Hemberger sagte, Becker habe das Attentat mit vorbereitet und den Tatort ausgespäht. Weiter habe sie eine Woche danach Bekennerschreiben an die Medien versandt. Derzeit gebe es aber keine hinreichenden Hinweise, dass sie direkt an der Erschießung Bubacks beteiligt gewesen sei.

Dies bestreitet der Sohn des getöteten Generalbundesanwalts, Michael Buback, der als Nebenkläger in dem Prozess auftritt. Ihm lägen zwanzig Zeugenaussagen vor, wonach eine Frau auf dem Motorrad gesessen habe, von dem aus geschossen worden sei, sagte Michael Buback nach dem ersten Verhandlungstag.

Verena Becker und Stefan Wisniewski: Wer hat Siegfried Buback erschossen?

Verena Becker und Stefan Wisniewski: Wer hat Siegfried Buback erschossen?

(Foto: dpa)

Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft sei Buback das erste Ziel einer sogenannten "Offensive 77" gewesen, mit der Anhänger der linksextremistischen Roten Armee Fraktion (RAF) das damals in Stuttgart-Stammheim inhaftierte Führungstrio Gudrun Ensslin, Andreas Baader und Jan-Carl Raspe freipressen wollten. Becker und ihre Mittäter seien der Parole "Der General muss weg" gefolgt.

Zwölf Jahre abgesessen

Becker war einen Monat danach nach einem Schusswechsel mit Polizeibeamten in Singen festgenommen worden. Sie saß zwölf Jahre ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Schüssen auf Polizisten bei ihrer Festnahme ab. Bundespräsident Richard von Weizsäcker hatte sie im November 1989 begnadigt.

Bundesanwalt Hemberger sagte, Becker habe in einer handschriftlichen Aufzeichnung am 31. Jahrestag des Attentats 2008 eingestanden, dass sie noch nicht wisse, wie sie Michael Buback gegenüber auftreten solle. "Natürlich würde ich es heute nicht mehr machen - aber ist das nicht armselig, so zu denken und zu fühlen?!", las Hemberger vor. Vor dem Ermittlungsrichter hatte Becker ausgesagt, sie habe damit ihren Abstieg in den bewaffneten Kampf gemeint und nicht den Anschlag auf Buback. "Spirituell gesehen haben Herr Buback und ich einen Konflikt, den es noch zu heilen gilt", zitierte das Gericht Becker aus dieser Aussage.

Quelle: ntv.de, rts

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen