Politik

Wahl zum EU-Parlament Bulgarien grenzt Übersiedler aus

Drei Monate vor der ersten Wahl zum EU-Parlament in Bulgarien sind türkischstämmige Bulgaren, die heute in der Türkei leben, von der Teilnahme an der Abstimmung ausgeschlossen worden. Ein am Mittwoch vom Parlament in Sofia verabschiedetes umstrittenes EU-Wahlgesetz lässt eine Beteiligung von Bulgaren daran nur dann zu, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Votum in Bulgarien oder in einem anderen EU-Land gelebt haben.

Das von der rechten Opposition angeregte Gesetz wurde mit 111 zu 55 Stimmen bei 40 Enthaltungen verabschiedet. Dafür votierte die rechtsgerichtete Opposition, auch Vertreter der Regierungsmehrheit stimmen zum Teil mit Ja. Die neue Regelung soll einen in den letzten Jahren umstrittenen "Wahl-Tourismus" aus der Türkei beenden.

Die Abgeordneten der in Sofia mitregierenden Bewegung für Rechte und Freiheiten (DPS) der türkischen Minderheit verließen nach der Abstimmung aus Protest den Saal. Das Gesetz diskriminiere die türkischstämmigen bulgarischen Staatsbürger, die vor der politischen Wende aus Bulgarien vertrieben worden seien, erklärte Lütfi Mestan, Vize-Vorsitzender der DPS. Alle im Ausland lebenden Bulgaren, auch Studenten, dürften nun ihr Wahlrecht nicht ausüben, sagte er.

In Bulgarien werden im Mai erstmals nach dem Beitritt des Landes zur Europäischen Union Anfang dieses Jahres 18 EU-Parlamentarier direkt vom Volk gewählt. Bei dem Streit über die türkischen Übersiedler ging es um rund 42.000 Wähler mit festem Wohnsitz in der Türkei, die auch die bulgarische Staatsbürgerschaft haben.

Quelle: ntv.de

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