Politik

Begnadigung von Christian Klar? Bundesanwaltschaft skeptisch

Die Bundesanwaltschaft hat erstmals deutliche Skepsis an einer Begnadigung der ehemaligen RAF-Führungsfigur Christian Klar zu erkennen gegeben. Dass die Mindeststrafen für Klar und für die vor kurzem entlassene einstige RAF-Rädelsführerin Brigitte Mohnhaupt unterschiedlich festgesetzt worden seien, spiegele die unterschiedliche Schwere der Schuld wider, sagte Rainer Griesbaum, Leiter der Abteilung Terrorismus in der Bundesanwaltschaft. Zudem sei Klar, was seine Einstellung angehe, noch nicht da angekommen, wo Mohnhaupt angekommen sei. Das Haftminimum bei Klar beträgt 26 Jahre, bei Mohnhaupt war es auf 24 Jahre angesetzt worden.

Deshalb besteht aus Griesbaums Sicht kein Anlass, durch eine Begnadigung Klars seine vorgesehene Mindesthaft abzukürzen. "Ich sehe keine Gründe, die diese atypische Art des Eingriffs in gerichtliche Entscheidungen rechtfertigen", sagte Griesbaum bei einer Veranstaltung der Karlsruher Justizpressekonferenz. Allerdings sei der Bundespräsident in seiner Entscheidung frei.

Bundespräsident Horst Köhler prüft derzeit ein Gnadengesuch Klars. Regulär kann der zu lebenslanger Haft verurteilte 54-Jährige frühestens Anfang 2009 aus der Vollzugsanstalt im badischen Bruchsal entlassen werden.

Quelle: ntv.de

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