Krankenhaus-Pauschalen Bundesrat stoppt Schmidt
01.02.2002, 17:39 UhrBundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ist mit ihren Sparvorschlägen im Bundesrat teilweise gescheitert. Die Länderkammer billigte zwar die Regelung, dass Patienten zu preiswerten Arzneien auf Rezept immer dann greifen sollen, wenn diese gleich gut wirken. Vorerst gebremst wurde aber das Vorhaben, Leistungen der Krankenhäuser künftig nur noch pauschal und nicht nach Aufenthaltsdauer des Patienten zu vergüten. Die Regierung will den Streit im Vermittlungsausschuss schlichten lassen.
Das Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung soll die Krankenkassen im nächsten Jahr um knapp 1,3 Milliarden Euro (2,55 Milliarden Mark) entlasten. Die Kassen gehen aber nur von gut 500 Millionen Euro aus. Nach dem Gesetz sollen die Ärzte künftig Medikamente aus dem unteren Preisdrittel verschreiben, andernfalls sollten die Apotheker aus einer Wirkstoffgruppe ein möglichst günstiges Mittel auswählen.
Die Union wertete die Entscheidung der Länderkammer zur geplanten neuen Krankenhausfinanzierung als "bittere Blamage" für Schmidt. Der Sozialexperte der Unionsfraktion, Andreas Storm, sagte, die Abstimmungsniederlage für Schmidt zeige, "dass sich die Ministerin zwischen alle Stühle gesetzt hat". Die großen Ärzteorganisationen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) forderten die grundlegende Überarbeitung des Gesetzes.
Das so genannte Fallpauschalengesetz zielt nach den Vorstellungen der Ministerin auf eine "konsequent leistungsorientierte Vergütung" von Klinikleistungen nach einheitlichen Richtwerten - und damit im Ergebnis auf Einsparungen. So soll etwa eine Blinddarmoperation nach allgemeinen Richtwerten und nicht nach der Liegezeit des Patienten abgerechnet werden.
Quelle: ntv.de