Politik

Zuwanderungsgesetz Bundesratsvotum vor Gericht

Der Streit über das Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes ist vor dem Bundesverfassungsgericht in eine neue Runde gegangen.

Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) sagte vor dem Karlsruher Gericht, das gespaltene Votum Brandenburgs am 22. März im Bundesrat hätte als ungültig gewertet werden müssen. Das ergebe sich aus dem Gebot der einheitlichen Stimmabgabe im Grundgesetz.

Innenminister Otto Schily (SPD) vertrat im Gegensatz zu den Unions-Ministerpräsidenten die Meinung, Brandenburg habe mit der Ja-Stimme Stolpes einheitlich abgestimmt. Dieser sei im Bundesrat der Delegationsführer gewesen, daher sei seine Stimme als einzige verbindlich. Schönbohms Gegenstimme sei unbeachtlich. Eine andere Rechtsauffassung würde zu Verwirrungen im Bundesrat führen.

Karlsruhe überprüft auf Klage der sechs unionsgeführten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen, Thüringen und Saarland das Gesetzgebungsverfahren in der Länderkammer. In einer tumultartigen Sitzung hatten Unionsvertreter Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) Verfassungsbruch vorgeworfen, weil er Brandenburgs zunächst uneinheitliches Votum als Zustimmung gewertet hatte. Der Zweite Senat will voraussichtlich noch vor In-Kraft-Treten des Gesetzes Anfang 2003 sein Urteil verkünden.

Quelle: ntv.de

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