Politik

Initiative der Länder Bundestag diskutiert NPD-Verbot

Rechtsextreme ziehen in Neumünster durch die Stadt.

Rechtsextreme ziehen in Neumünster durch die Stadt.

(Foto: dapd)

Die SPD macht beim NPD-Verbot Druck. Die Sozialdemokraten wollen, dass sich der Bundestag dem Bundesrat bei seinem Verbotsantrag anschließt. Doch nach der leidenschaftlichen Debatte im Bundestag wird das Thema an den Innen- und Rechtsausschuss verwiesen.

Die Innen- und Rechtspolitiker des Bundestages sollen eine Empfehlung dazu abgeben, ob das Parlament sich dem NPD-Verbotsverfahren anschließen soll oder nicht. Der Bundestag beschloss nach einer sehr intensiven und sachlichen Debatte, dass Innen- und Rechtsausschuss die vorhandene Materialsammlung prüfen und anschließend eine Empfehlung angeben sollen. Die Sozialdemokraten hatten einen Antrag eingebracht, der das Parlament dazu verpflichten soll, sich nun ausführlich mit dem Thema zu befassen, um dann einen Beschluss fassen zu können.

Noch nie seien die Aussichten auf einen Erfolg eines solchen Antrags so gut gewesen wie jetzt, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. Die NPD stehe in der Kontinuität der nationalsozialistischen Ideologie. "Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei", sie sei auch antisemitisch und demokratiefeindlich. Oppermann zeigte sich "absolut sicher", dass Bundesregierung und Bundestag in dieser Sache eine klare Haltung einnehmen müssten - für oder gegen einen Antrag. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) warf er vor, sich in dieser Sache nicht klar zu positionieren.

Zugleich mahnte der SPD-Politiker, Parteienverbote allein reichten nicht aus. Es bedürfe vielmehr auch einer wachsamen und engagierten Zivilgesellschaft. Kinder müssten früh immunisiert werden gegen rechtsextremes Denken. Man könne als Politiker nicht Zivilcourage verlangen und sich selbst nicht eindeutig festlegen. Abgeordnete aller übrigen Parteien äußerten auch Bedenken.

Viele Bedenken

Zuletzt hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihre Ablehnung eines neuen Verbotsverfahrens bekräftigt. "Wenn wir uns politisch mit der NPD auseinandersetzen, dann ist das genau der richtige Weg, sie zur Bedeutungslosigkeit zu führen", sagte die Ministerin. Dies sei für sie und ihre Partei das vorrangige Ziel.

Befürchtet wird ein Scheitern eines solchen Antrages ähnlich wie beim ersten Anlauf von 2003. Das damalige Verfahren war wegen der vielen V-Leute in der NPD-Führung gescheitert. Eine Partei kann nur im Ausnahmefall unter ganz bestimmten, verfassungsrechtlich eng gefassten Bedingungen verboten werden. Darüber entscheiden darf allein das Bundesverfassungsgericht. 2003 war ein erstes NPD-Verbotsverfahren gescheitert.

Der Bundesrat hatte sich Mitte Dezember mit großer Mehrheit für ein neues Verbotsverfahren ausgesprochen. Ein erstes Verfahren gegen die NPD war 2003 gescheitert - vor allem am verbreiteten Einsatz von V-Leuten auch in NPD-Führungspositionen. Die Bundesregierung will im März entscheiden, ob sie sich dem Verfahren anschließt. Es gibt aber erhebliche Vorbehalte.

Quelle: ntv.de, dpa

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