Politik

Keine Änderung am Grundgesetz Bundeswehr bleibt draußen

Vorerst soll die Bundeswehr wohl keine Einsatzgrundlage im Inland bekommen.

Vorerst soll die Bundeswehr wohl keine Einsatzgrundlage im Inland bekommen.

(Foto: dpa)

Der Innenminister sieht keine Chancen für eine Mehrheit im Bundestag, um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu ermöglichen. Deshalb will de Maizière die Pläne zur Grundgesetzänderung nicht weiter verfolgen und stoppt das Projekt seines Vorgängers Schäuble. Die SPD begrüßt den Sinneswandel.

Eine Grundgesetzänderung zur Ermöglichung von Bundeswehreinsätzen im Inneren ist einem Zeitungsbericht zufolge vorerst vom Tisch. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will dieses Ziel nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" mangels einer Mehrheit im Bundestag nicht mehr offensiv vertreten. Er selbst halte eine Verfassungsänderung zwar für richtig, sehe im Parlament aber nicht die dafür notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit, sagte de Maizière im Innenausschuss des Bundestages dem Bericht zufolge.

Bei Unionsabgeordneten, aber auch Vertretern der Opposition erntete der Minister dafür Respekt. "Er kennt die Mehrheitsverhältnisse", sagte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz dem Blatt. "Damit ist das Thema dieser Grundgesetzänderung in dieser Legislaturperiode vom Tisch."

De Maizière sieht keine Chancen für eine Mehrheit.

De Maizière sieht keine Chancen für eine Mehrheit.

(Foto: dpa)

De Maizières Vorgänger Wolfgang Schäuble hatte in der großen Koalition zusammen mit dem damaligen Verteidigungsminister Franz Josef Jung vehement für eine Verfassungsänderung geworben, die in einigen Fällen - etwa zur Abwehr von Terrorangriffen aus der Luft - der Bundeswehr den Einsatz im Inneren auch mit militärischen Mitteln erlaubt. Ein zwischen den Spitzen von Union und SPD ausgehandelter Kompromiss war aber am Widerstand von SPD-Abgeordneten im Oktober 2008 gescheitert.

Karlsruhe prüft Einsatz

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle hatte am Mittwoch angekündigt, der Zweite Senat des Gerichts wolle den militärischen Einsatz der Bundeswehr zur Terrorabwehr im Inland noch einmal grundsätzlich überprüfen. Diese Erklärung löste in der Politik Spekulationen über eine Neupositionierung des obersten deutschen Gerichts aus.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte 2006 geurteilt, dass die Bundeswehr nach geltender Rechtslage bei schweren Unglücksfällen und damit auch bei Terrorangriffen im Inland tätig werden kann, dabei aber nur polizeiliche Mittel und keine rein militärischen Waffen wie etwa Bordkanonen von Kampfflugzeugen der Luftwaffe einsetzen darf. Weitergehende Einsätze,y etwa der Abschuss eines mit Terroristen besetzten Flugzeugs, bedürften einer Grundgesetzänderung.

Quelle: ntv.de, tis/AFP/dpa

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