Bunderat stimmt zu Call-by-Call im Ortsnetz
27.09.2002, 00:01 UhrTelefonkunden können ab Dezember auch im Ortsnetz ihren Anbieter frei wählen. Nach dem Bundestag beschloss am Freitag auch der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes.
Verbraucher können damit ab dem 1.12. auch im Ortsbereich über andere Telefongesellschaften als die Telekom telefonieren ohne ihren Hauptanschluss kündigen zu müssen. In der Praxis beschert das neue Gesetz Telefonkunden also dieselbe Situation wie bislang schon bei Ferngesprächen. Sie entscheiden sich entweder dauerhaft für einen anderen Anbieter als die Telekom, über den sie ihre Ortsgespräche abwickeln wollen ("pre-selection"). Möchten sie weiterhin flexibel bleiben, können sie auch vor jedem Gespräch einen neuen Anbieter wählen ("call-by-call"). In diesen Fällen gilt der Vertrag gilt nur für die Dauer des jeweiligen Gesprächs. Experten rechnen - ähnlich wie bei den Ferngesprächen - mit einer Verschärfung des Wettbewerbs - und damit sinkenden Preisen.
Um bis zu 30 Prozent könnte Telefonieren für Privatkunden in der Hauptzeit billiger werden, in den Abendstunden würde es hingegen teurer. Vorausgesetzt, die Telekom hält sich bei den Anschlussgebühren wirklich zurück.
Quelle: ntv.de