Kein Arbeitslager Chinesinnen begnadigt
20.08.2008, 11:42 UhrZwei ältere Chinesinnen, die während der Olympischen Spiele in den dafür ausgewiesenen Protestzonen demonstrieren wollten, müssen nun offenbar doch nicht zur Umerziehung in ein Arbeitslager. Ein vor anderthalb Wochen verhängtes Urteil gegen die 79-jährige Wu Dianyuan und die 77-jährige Wang Xiuying sei von den chinesischen Behörden aufgehoben worden, teilte die Menschenrechtsorganisation Human Rights in China mit.
Die beiden Frauen, deren Verurteilung international Aufsehen erregt hatte, mussten 2001 ohne Entschädigung ihre Häuser in Peking verlassen und hatten fünf Mal eine Demonstrationserlaubnis beantragt. Die Behörden hatten beide daraufhin zehn Stunden lang verhört und zu einem Jahr Umerziehung durch Arbeit verurteilt. Allerdings wurden die Frauen vorerst nicht in ein Arbeitslager geschickt, standen aber unter Beobachtung.
Die chinesische Regierung habe anerkannt, dass die Verurteilung "hart und unangemessen" gewesen sei, teilte Human Rights in China mit. Die Organisation forderte, die Bestrafung durch Umerziehung in Arbeitslagern abzuschaffen, da sie internationale Menschenrechtsstandards verletze. Die Strafe wird normalerweise für geringe Vergehen verhängt, trifft aber oft auch Oppositionelle.
Quelle: ntv.de