Politik

Neue bundesweite "Kummernummer" "D115" im Regionen-Test

Zehn Millionen Bürger in Berlin, Hamburg, Oldenburg sowie Teilen von Hessen und Nordrhein-Westfalen können seit Dienstag die öffentliche Verwaltung unter einer einheitlichen Rufnummer erreichen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) startete den Pilotbetrieb in den Modellregionen offiziell mit einem Anruf bei der 115, wie das Ministerium mitteilte. Bürger können dort Fragen unter anderem zu Öffnungszeiten, Gebühren oder Formularen beantwortet bekommen - unabhängig davon, ob ihr Anliegen die kommunale Verwaltung, Landes- oder Bundesbehörden betrifft.

Schäuble erkundigte sich in seinem ersten Anruf bei der zentralen Behördenrufnummer nach den Modalitäten der Abwrackprämie, wie eine Sprecherin sagte. Der Innenminister bezeichnete das Projekt "D115" als "gute Idee", die Behörden auf den verschiedenen Verwaltungsebenen gemeinsam engagiert umgesetzt hätten. "Das ist gelebter Föderalismus." Der Pilotbetrieb werde nun zeigen, wie gut die Bürger das Projekt annähmen. Er hoffe, dass sich zudem noch während der auf zwei Jahre angesetzten Testphase viele weitere Kommunen und Behörden der 115 anschlössen.

Nur sieben Cent pro Minute

Die einheitliche Behördenrufnummer ist zunächst montags bis freitags jeweils zwischen 08.00 und 18.00 Uhr erreichbar. Mindestens 75 Prozent der 115-Anrufe sollen laut Ministerium innerhalb einer halben Minute angenommen und 55 Prozent der Anfragen beim ersten Anruf beantwortet werden. Wenn eine Frage nicht sofort geklärt werden kann, erhält der Anrufer innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung - je nach Wunsch per Mail, Fax oder Rückruf. Ein Anruf bei der 115 kostet aus dem Telekom-Festnetz sieben Cent pro Minute. Die Tarife aus den Mobilfunknetzen liegen demnach überwiegend zwischen 17 und 39 Cent pro Minute.

Der Deutsche Städtetag begrüßte den Start des 115-Pilotbetriebs als "weiteren Schritt für mehr Bürgerservice". Nicht umsonst handele es sich bei den Teilnehmern neben Bundes- und Landesbehörden überwiegend um kommunale Stellen. "Denn die Kommunen sind für Bürgerinnen und Bürger oft die erste Anlaufstelle, wenn sie ein Anliegen mit der öffentlichen Verwaltung zu erledigen haben", erklärte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus.

Weitervermittlung bislang nicht möglich

Bislang sei es erforderlich gewesen, zumindest die zentrale Rufnummer der jeweiligen Verwaltungsstelle zu kennen, um mit dieser in telefonischen Kontakt zu treten. Die Weitervermittlung von einer kommunalen Dienststelle zum Beispiel zum Finanzamt oder etwa zum Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sei bislang kaum oder gar nicht möglich gewesen. Dies ändere sich nun mit der Idee der einheitlichen Behördenrufnummer, erklärte der Städtetag.

Quelle: ntv.de

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