Politik

Innere Sicherheit Das Maßnahmenpaket

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Anti-Terrorpaket verabschiedet, das verschiedene Maßnahmen zusammenfasst. Die einzelnen Bestandteile:

Mehr Geld für Sicherheitsbehörden und die Bundeswehr

Die Bundesregierung will im kommenden Jahr insgesamt drei Mrd. DM mehr zur Verbesserung der inneren und äußeren Sicherheit ausgeben. In den Genuss der Gelder sollen praktisch alle Institutionen kommen, die für die Sicherheit in Deutschland verantwortlich sind - von der Bundeswehr angefangen über den Bundesgrenzschutz bis hin zum Generalbundesanwalt. Wie die Mittel verteilt werden, ist noch nicht entschieden.

Neuer Terrorismus-Paragraf

In das Strafgesetzbuch soll ein neuer Terrorismus-Paragraf eingefügt werden. Der Paragraf 129b wird die bestehenden Vorschriften ergänzen, die die Bildung und Unterstützung von kriminellen und terroristischen Vereinigungen unter Strafe stellen (Paragrafen 129 und 129a).

Nach der bisherigen Rechtslage konnten Mitglieder und Unterstützer von ausländischen Terrorgruppen, die in Deutschland lebten, nach diesen Vorschriften nur schwer verfolgt werden. Die Ermittler mussten jeweils nachweisen, dass die Terrororganisation in Deutschland eine Art Zelle besaß. Das ist nun nicht mehr notwendig. Die Mitgliedschaft oder Unterstützung in einer ausländischen Terrorgruppe reicht für die Strafbarkeit.

Der Paragraf 129a galt jahrelang als umstrittene Bestimmung, weil der Begriff der Unterstützungshandlungen relativ weit ist. Der neue Paragraf 129b, der noch Bundestag und Bundesrat passieren muss, enthält einen Strafrahmen zwischen einem Jahr und zehn Jahren Haft.

Erweiterung der Geldwäsche-Bestimmung

Das Kabinett ebnete auch die Möglichkeit, die Geldwäsche besser zu verfolgen. Schwere Steuerhinterziehung soll zu einem Verbrechen hochgestuft werden. Die Folge: Wird Geld, das durch eine schwere Steuerhinterziehung erlangt wurde, von einer anderen Personen zum Beispiel angelegt, würde dieser nun künftig auch wegen Geldwäsche bestraft werden können. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dieser Bestimmung und den Terroranschlägen besteht jedoch eigentlich nicht.

Denkbar ist aber, dass die Verschärfung doch auch Terrorbanden und ihre wirtschaftlichen Helfer treffen könnte, wenn die Banden Gewinne aus Unternehmen nicht versteuert haben, mit den Geldern dann in Deutschland aber weiter arbeiten. Die Bundesminister für Finanzen und Justiz, Hans Eichel und Herta Däubler-Gmelin (SPD), kündigten darüber hinaus Initiativen an, den Geldzufluss von Terrorbanden auch mit weiteren Mitteln auszutrocknen.

Verschärfung des Vereinsrechts

Ein Verein kann verboten werden, "wenn seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen..." Dies ist zudem möglich, wenn er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Bisher waren Religionsgemeinschaften vor einem Verbot allerdings sicher, weil sie schlicht vom Vereinsgesetz ausgenommen wurden. Das hatte mit dem Schutz von Religionsgemeinschaften seit dem in Kraft treten der Weimarer Reichsverfassung zu tun.

Das Religionsprivileg soll nun aufgehoben werden. Damit ist ein Vorgehen gegen solche Glaubensgruppen möglich, die Terrorbanden unterstützen. Die Gesetzesänderung war schon vor dem 11. September geplant. Auch hier müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.

Neue Sicherheitsüberprüfung für Flughafenpersonal

Unmittelbar in Kraft treten wird dagegen eine Rechtsverordnung, mit denen schärfere Überprüfung von Flughafenpersonal ermöglicht wird. Die Regelung betrifft sowohl die Angestellten von Airlines, aber auch beispielsweise Personal in der Gepäckverladung oder Reinigungskräfte.

Künftig sollen dafür Daten vom Militärischen Abschirmdienst, des Bundesnachrichtendienstes, der Strafverfolgungsbehörden und aus dem Ausländerregister sowie der Stasi-Akten-Behörde abgefragt werden.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen