Politik

Regierung auf "Umfaller" angewiesen Das Reformpaket der Koalition

Nach dem Scheitern der Vermittlungsgespräche mit der Opposition will die Bundesregierung ihre nachgebesserten Vorschläge für die Hartz-IV-Reform nun ohne gesicherte Mehrheit im Bundesrat zur Abstimmung stellen. Das im Vergleich zum einstigen Gesetzentwurf veränderte Paket, über das auch im Bundestag abgestimmt wird, sieht Folgendes vor:

Von der Leyen gibt das Scheitern der Gespräche bekannt.

Von der Leyen gibt das Scheitern der Gespräche bekannt.

(Foto: dpa)

Regelsatz: Das Arbeitslosengeld II für etwa 4,7 Millionen erwachsene Hartz-IV-Bezieher steigt rückwirkend ab Jahresanfang 2011 um fünf auf 364 Euro im Monat. Die Übungsleiterpauschale, die zum Beispiel in Vereinen ehrenamtlich tätige Hartz-IV-Bezieher bekommen, soll nicht mehr vom Regelsatz abgezogen werden.

Bildungs- und Teilhabepaket: Für rund 2,5 Millionen Kinder von Geringverdienern, die Hartz IV, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, gibt es neue Leistungen: Zuschüsse für ein warmes Mittagessen in Schule oder Kita, für Nachhilfe sowie eintägige Schul- und Kita-Ausflüge. Zudem gibt es monatlich zehn Euro für die Teilnahme am Vereinsleben. Neu ist, dass der Bund für drei Jahre auch die Kosten für ein Mittagessen bedürftiger Schüler trägt, die statt in der Schule in einem Kinderhort essen. Die Kosten für diese Nachbesserung, die die Koalition am Dienstag nachreichte, wurden auf etwa 280 Millionen Euro beziffert.

Mindestlöhne: Für die Zeitarbeit will die Koalition im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze festlegen. Weitere Mindestlöhne sind für das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie die Weiterbildung in Aussicht genommen. Diese beiden Branchen sind dafür bereits im Entsendegesetz vorgesehen.

Finanzierung: Zur Finanzierung hat die Koalition ein Milliardenpaket geschnürt: Der Bund nimmt den Kommunen ab 2012 schrittweise die Kosten der Grundsicherung im Alter ab, bis diese ab 2015 vollständig beim Bund liegt. Derzeit wenden die Kommunen dafür rund 3,5 Milliarden Euro auf. Ihre Entlastung bis zum Jahr 2015 beziffert der Bund auf 12,24 Milliarden Euro netto.

Zusätzlich erhöht der Bund ab 2012 seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft - diese Miet- und Heizkosten der Hartz-IV-Bezieher tragen größtenteils die Kommunen. Der Bund übernimmt ein Drittel statt bisher ein Viertel der Gesamtkosten, legt somit 1,2 Milliarden Euro drauf. Damit sollen die Leistungen des Bildungspakets, die Verwaltungskosten und die Warmwasserkosten von Hartz-IV-Beziehern abgegolten sein. Die Kommunen sollen zudem auf Milliarden-Nachforderungen verzichten.

Bundesetat und Arbeitsagentur: Im Bundeshaushalt wird damit ein Milliardenloch aufgerissen. Dies will der Bund stopfen, indem er vier Milliarden Euro bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) kürzt. Bisher überweist der Bund jährlich die Einnahmen aus einem Mehrwertsteuerpunkt an die Behörde. Das sind rund acht Milliarden Euro - künftig soll es nur noch die Hälfte sein. Damit drohen der BA neue Milliardendefizite, für die dann die Beitragszahler - also Arbeitnehmer und Arbeitgeber - aufkommen müssten.

Quelle: ntv.de, rts

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