Politik

Da lacht der Hotelier Das neue Steuerpaket

Union und FDP bringen mit dem "Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums" ihr erstes großes Vorhaben auf den Weg gebracht. Es ist ein bunter Strauß von Steuererleichterungen.

Stimmabgabe im Bundestag.

Stimmabgabe im Bundestag.

(Foto: dpa)

FINANZAUSWIRKUNGEN:

Die Entlastungen für Familien, Unternehmen und Erben belaufen sich auf knapp 8,5 Milliarden Euro. Davon übernehmen der Bund rund 4,6 Milliarden, die Länder 2,3 Milliarden und die Gemeinden rund 1,6 Milliarden Euro.

FAMILIEN:

 Das Kindergeld steigt für jedes Kind um 20 Euro. Damit beträgt es für das erste und zweite Kind je 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere 215 Euro. Der Steuerfreibetrag pro Kind wird auf 7008 von 6024 Euro angehoben.

ERBEN:

Die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird mit einem Steuertarif zwischen 15 und 43 Prozent gesenkt. Für Unternehmenserben werden aufgrund der Krise die Anforderungen an die Beschäftigtenzahl für eine Steuerbefreiung gesenkt.

HOTELS:

Der Umsatzsteuersatz für Übernachtungen in Hotels und Pensionen. wird von 19 auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent reduziert. Allerdings gilt für Frühstück und sonstige Leistungen in den Hotels der normale Satz.

VERLUSTNUTZUNG:

Die zeitliche Beschränkung der Sanierungsklausel zur steuerlich Verlustnutzung bei Firmenübernahmen bis Ende 2010 entfällt. Die Klausel war eingeführt worden, um Rettungsübernahmen zu erleichtern. Der Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen wird teilweise wieder zugelassen. Der Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserve beim Erwerb von Beteiligungen an Körperschaften wird zugelassen.

ZINSSCHRANKE:

Die höhere steuerliche Freigrenze von drei Millionen Euro für Zinszahlungen von Unternehmen wird dauerhaft eingeführt. Sie war wegen der Krise bis Ende 2010 befristet von einer Million Euro heraufgesetzt worden. Die Schranke soll verhindern, dass Gewinne über Zinszahlungen ins Ausland fließen. Zugleich wird ein Vortrag des Betriebsgewinns (Ebitda) rückwirkend ab 2007 für jeweils fünf Jahre eingeführt, um den Zinsabzug der Firmen bei Konjunkturschwankungen zu verstetigen.

 

IMMOBILIEN:

Bei der Gewerbesteuer wird der Hinzurechnungssatz für Immobilienmieten von 65 auf 50 Prozent reduziert. Dadurch sollen teure Innenstadtlagen steuerlich geringer belastet werden.

 

GRUNDERWERBSTEUER:

Hier wird die Umstrukturierung von Unternehmen durch eine Konzernklausel erleichtert.

 

ABSCHREIBUNGEN:

Bei der Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird die Wahl zwischen einer Sofortabschreibung bis 410 Euro oder einer Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro eingeführt.

 

ERNEUERBARE ENERGIEN:

Die geplanten Steuererhöhungen für Biokraftstoffe werden außer Kraft gesetzt. Die von der FDP geforderte Steuersenkung gibt es aber nicht. Die Vergütung für Stromanlagen aus erneuerbaren Energien in modular aufgebauten Anlagen, die vor der gesetzlichen Neufassung am 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, wird erhöht, um einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb zu sichern.

Quelle: ntv.de, rts

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