Wahl-Serie: Familienpolitik auf dem Prüfstand Das tun die Parteien für Paare und Kinder
13.09.2013, 15:05 Uhr
Ehen werden in Deutschland vom Staat gefördert und zwar durch steuerliche Vorteile.
(Foto: picture alliance / dpa)
Betreuungsgeld, Ehegattensplitting, Kitaplätze - die Familienpolitik bietet genügend Stoff für verlockende Wahlversprechen. Ein Blick in die Programme der Parteien zeigt, wer profitiert und wer zahlen muss.
CDU/CSU
Was hat die Union vor? Die Union will Familien entlasten, in dem der Kinderfreibetrag von 7008 Euro auf den Freibetrag für Erwachsene von 8354 Euro angehoben wird, dadurch zahlen Familien mit Kindern weniger Steuern. Am Ehegattensplitting möchten die Christdemokraten festhalten, genauso am Betreuungsgeld. Sie möchte, dass Eltern in den Genuss der "Wahlfreiheit" kommen: Betreuung zu Hause oder Kitaplatz. Wer sein Kind nicht in einer öffentlichen Einrichtung anmeldet, sondern die Betreuung privat organisiert, der hat Anspruch auf von 100 Euro, ab August 2014 auf 150 Euro.
Was ist von den Plänen der Union zu halten? Das Familiensplitting bekommt vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schlechte Noten. Mehr als sieben Milliarden Euro würde es den Staat jährlich kosten. Zudem sei die Entlastung ungerecht verteilt. Haushalte mit höherem Einkommen würden wesentlich mehr profitieren. Das DIW kritisiert: Ehegattensplitting generell gäbe dem Zweitverdiener nur wenig Arbeitsanreize – insbesondere bei großen Einkommensunterschieden, da netto einfach weniger auf dem Konto landet. Schlechte Noten gibt es von den Wissenschaftlern auch für das Betreuungsgeld. Die Forscher argumentieren, das Geld würde die Mütter vom Arbeitsmarkt fernhalten.
Ehegattensplitting Ehegattensplitting bezeichnet das Verfahren, nach dem in Deutschland verheiratete Paare besteuert werden, die sich für eine gemeinsame Veranlagung entscheiden. Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und der Betrag anschließend verdoppelt. Dadurch entsteht ein "Splittingvorteil" gegenüber unverheirateten Paaren. Der Steuervorteil ist umso größer, je höher die Einkommen sind und je größer die Differenz zwischen den Einkommen ist.
SPD
Ehegattensplitting bezeichnet das Verfahren, nach dem in Deutschland verheiratete Paare besteuert werden, die sich für eine gemeinsame Veranlagung entscheiden. Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und der Betrag anschließend verdoppelt. Dadurch entsteht ein "Splittingvorteil" gegenüber unverheirateten Paaren. Der Steuervorteil ist umso größer, je höher die Einkommen sind und je größer die Differenz zwischen den Einkommen ist.
Was hat die SPD vor? Sollte Peer Steinbrück Kanzler werden, verschwindet mit Merkel auch das Betreuungsgeld. Stattdessen will er 200.000 neue Kitaplätze für unter Dreijährige schaffen und die Elternbeiträge für Krippen und Kitas schrittweise abschaffen. Vom Ehegatten- oder Familiensplitting hält Steinbrück genauso wenig wie vom Betreuungsgeld. Er möchte, dass beide Partner individuell besteuert werden. Der Partner mit geringerem Einkommen soll dadurch mehr Gehalt behalten dürfen, da seine Steuerlast sinkt. Gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen sollen zu Teilen trotzdem berücksichtigt werden. Experten schätzen den Betrag auf rund 13.000 Euro. Einkommensunterschiede können so zwar noch zum steuerlichen Vorteil genutzt werden, jedoch ist der Vorteil nach oben hin gedeckelt. Der Partnerschaftstarif soll nur für neu geschlossene Ehen gelten, bestehende Ehen können weiter vom Splitting profitieren.
Was ist von den Plänen der SPD zu halten? Der Partnerschaftstarif ist ein eher halbherziger Reformvorschlag und kein revolutionäres Besteuerungsmodell. Das hat auch seinen Grund. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen festgeschrieben, dass an den Grundprinzipien des Ehegattensplittings nichts geändert werden darf. Geschiedene Leute dürfen keinen steuerlichen Vorteil im Vergleich zu verheirateten Paaren haben. Der SPD-Vorschlag ist so gestrickt, dass er gerade nicht verfassungswidrig ist. Dafür sorgt der anzurechnende Unterhaltsbetrag. Das DIW erklärt allerdings, dass dadurch auch der „Mehr-Netto-Effekt“ für den Zweitverdiener relativ gering ist und somit der Arbeitsanreiz weitestgehend verpufft. Statt Abschaffung der Kita-Beiträge schlägt das Institut vor, das Geld lieber in die Qualität der Betreuung zu investieren. Hier bestünden oft noch Mängel.
Unterhalt Unterhaltsverpflichtet können Ehegatten, Geschiedene, Eltern und Verwandte sein. Nach der Scheidung ist ein Ehepartner dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, wenn der andere keine Arbeit findet. Ein Unterhaltspflichtiger kann allerdings bis zu 13.805 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Auch in einer Ehe sind die Partner verpflichtet, sich gegenseitig Unterhalt zu zahlen, wenn nur einer von ihnen arbeiten geht. Allerdings ist der Betrag beim Ehegattensplitting, also bei gemeinsamer Veranlagung, nicht absetzbar.
Grüne
Unterhaltsverpflichtet können Ehegatten, Geschiedene, Eltern und Verwandte sein. Nach der Scheidung ist ein Ehepartner dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, wenn der andere keine Arbeit findet. Ein Unterhaltspflichtiger kann allerdings bis zu 13.805 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Auch in einer Ehe sind die Partner verpflichtet, sich gegenseitig Unterhalt zu zahlen, wenn nur einer von ihnen arbeiten geht. Allerdings ist der Betrag beim Ehegattensplitting, also bei gemeinsamer Veranlagung, nicht absetzbar.
Was haben sie vor? Die Grünen stimmen bei den Kernfragen der Familienpolitik mit der SPD überein: Neue Kitaplätze, Abschaffung des Betreuungsgeldes und Abschaffung des Ehegattensplittings. Die Partei fordert ebenfalls, dass jeder Bürger einzeln besteuert werden soll. Auch die fiktiven Unterhaltszahlungen in einer Ehe sollen angerechnet werden, allerdings fordern die Grünen hier einen maximalen Betrag von gut 8.000 Euro. Offen ist, wie langjährige Ehepaare besteuert werden sollen.
Was ist von ihren Plänen zu halten? Das Steuermodell der Grünen könnte aus Sicht des DIW mehr Arbeitsanreize schaffen als das der SPD. Die Begründung: Durch den geringeren Beitrag der anzurechnenden fiktiven Unterhaltszahlungen würden die Einkommensunterschiede weniger stark ausgeglichen. Für Frauen, die in der Regel weniger verdienen, bliebe somit mehr auf dem Konto. Sie würden dadurch eine größere Motivation haben, auch in einer Partnerschaft arbeiten zu gehen. Für Paare mit gleichem Einkommen würde das neue Steuermodell kaum einen Unterschied machen.
FDP
Was haben die Liberalen vor? Die FDP will ebenso am Ehegattensplitting festhalten wie die Union. Zudem will die Partei das Splitting auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausweiten. Die Liberalen treten zudem dafür ein, die Lohnsteuerklasse V abzuschaffen, durch die hohe Einkommensunterschiede begünstigt werden.
Was ist von den Plänen der Liberalen zu halten? Das Bundesverfassungsgericht hat die Ungleichbehandlung von Ehen und Homo-Ehen bereits als verfassungswidrig eingestuft und damit die Marschrichtung vorgegeben. Der Bundestag hat einem entsprechenden Gesetzentwurf bereits in einer ersten Lesung zugestimmt. Wie erfolgsversprechend der FPD-Vorschlag ist, die Lohnsteuerklasse V abzuschaffen, hängt von einer entscheidenden Frage ab: Betrachten die Paare die Gehälter als gemeinsames oder getrenntes Einkommen? Ist zweites der Fall, dann könnte der Vorschlag durchaus ein Arbeitsanreiz sein. Betrachten die Paare die Gehälter jedoch als Eins, dann verpufft der Effekt.
Die Linke
Was haben sie vor? Auch die Linke hält das Betreuungsgeld für gescheitert und rät Kanzlerin Merkel, das Geld lieber in den Ausbau der Kitaplätze zu investieren. Die Partei fordert zudem ein neues Steuersystem. Jede Frau und jeder Mann soll mit dem eigenen Einkommen unabhängig von der jeweiligen Lebensweise - verheiratet, alleinstehend, geschieden - besteuert werden. Das Ehegattensplitting soll also durch Individualbesteuerung ersetzt werden. Zudem will die Partei zum Spitzensteuersatz von 53 Prozent zurückkehren und eine zusätzliche Millionärssteuer einführen. Gleichzeitig soll ein neuer Einkommenssteuertarif untere und mittlere Einkommen entlasten.
Was ist von ihren Plänen zu halten? Die Einführung einer reinen Individualbesteuerung könnte verfassungsrechtliche Probleme geben. Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes würde 95 Prozent der Einkommensbezieher nicht betreffen. Allerdings weisen Kritiker darauf hin, dass ein höherer Spitzensteuersatz und eine Millionärssteuer wohlhabende Menschen vergraulen könnten. Diese ziehen dann in Länder mit niedrigeren Steuersätzen. Langfristig würde der Staat dadurch weniger Steuern einnehmen.
Quelle: ntv.de