Politik

Kompromisssuche Der Vermittlungsausschuss

Wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Zustimmung finden, kann in einem Vermittlungsverfahren ein Kompromiss gesucht werden. Der Vermittlungsausschuss wird erst tätig, wenn er angerufen wird.

In der Regel geht die Initiative vom Bundesrat aus, der eine Änderung des vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzes durchsetzen will. Bei zustimmungspflichtigen Gesetzen können auch Bundestag und Regierung den Vermittlungsausschuss anrufen.

Die 32 Mitglieder - je 16 aus Bundestag und Bundesrat - haben dann die Aufgabe, einen Konsens zu finden, über den erneut abgestimmt werden muss. Vorsitzender des Gremiums ist derzeit der CDU-Bundestagsabgeordnete Heribert Blens. Der Vorsitz wechselt vierteljährlich.

Besondere Bedeutung hat der Vermittlungsausschuss immer dann, wenn die parteipolitischen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nicht gleichgerichtet sind. Entscheidend sind aber letztlich die Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat. Denn kommt zum Beispiel ein Vermittlungsvorschlag zu Stande, haben die beiden Häuser das letzte Wort.

Scheitert der erste Vermittlungsversuch, weil der erste "unechte" Lösungsvorschlag der Ausschussmehrheit letztlich nicht im Bundesrat bestätigt wird, können die Beratungen erneut aufgenommen werden.

Der Ausschuss berät strikt vertraulich. An Weisungen ihrer Parteien oder Regierungen sind die Mitglieder nicht gebunden.

Quelle: ntv.de

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