Politik

Aussage vor Gericht "Deutscher Taliban" gesteht teilweise

Screenshot aus einem Propaganda-Video der "Deutschen Taliban Mudschahedin"

Screenshot aus einem Propaganda-Video der "Deutschen Taliban Mudschahedin"

(Foto: picture alliance / dpa)

Der "deutsche Taliban" legt vor Gericht ein Teilgeständnis ab. Seine Aussage hat teils skurrile Züge. So gibt er an, im Gerichtssaal die "Stimme des Teufels" zu hören, während er von seiner Zeit in Afghanistan erzählt.

Der mutmaßliche "deutscher Taliban" hat vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ein Teilgeständnis abgelegt. Er habe sich in Pakistan den "Deutschen Taliban Mudschaheddin" (DTM) angeschlossen, um in den Dschihad zu ziehen, sagte der 31-jährige Josef D. So sei aus Josef "Jussuf" geworden.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 31-Jährigen aus Lünen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Josef D. soll Mitte Juni 2009 ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist sein, um sich an den Kämpfen in Afghanistan zu beteiligen.

Er habe sich ein Kalaschnikow-Sturmgewehr gekauft und damit trainiert, gab der 31-Jährige vor Gericht an. Wegen einer chronischen Durchfall-Erkrankung habe er aber nicht an Kampfeinsätzen teilnehmen können. Nachdem die Führung der DTM 2010 bei einem Gefecht getötet worden war, habe sich die Gruppe aufgelöst. Er sei gefragt worden, ob er sich Al Kaida anschließe, habe aber abgelehnt. "Deutschland bedrohen - davon halte ich nichts."

"Stimme des Teufels" gehört

Sein psychischer Zustand sei im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet ebenfalls nicht der beste gewesen, sagte der Angeklagte, der immer wieder mit der Hand durch die Luft wischte, als wollte er eine Fliege verscheuchen. Er mache dies wegen der lästigen Stimme, sagte er auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters. Es sei "die Stimme des Teufels".

Die Stimme habe ihm befohlen, sich umzubringen - allerdings nicht, in den Dschihad zu ziehen. Der Angeklagte leidet vermutlich an einer schweren psychischen Krankheit. Das Gericht muss nun prüfen, ob er zur Tatzeit schuldfähig war. Angesetzt sind 15 Verhandlungstage.

Quelle: ntv.de, vpe/dpa

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