Politik

Djerba-Prozess in Frankreich Deutscher wehrt sich

In Paris hat der Prozess gegen die mutmaßlichen Hintermänner des tödlichen Anschlags auf der tunesischen Ferieninsel Djerba vor knapp sieben Jahren begonnen. Der deutsche Angeklagte Christian G. warf Frankreich einen unfairen Prozess vor und ließ über seinen Anwalt die Einstellung des Verfahrens gegen sich beantragen.

Bei dem Anschlag von Djerba hatte ein Selbstmordattentäter im April 2002 vor einer Synagoge einen Lastwagen mit Gastank in die Luft gesprengt. 21 Menschen starben, unter ihnen 14 deutsche Urlauber. Dem zum Islam übergetretenen G. wird vorgeworfen, dem Attentäter telefonisch seinen "Segen" für die Bluttat gegeben zu haben. Zu dem Anschlag hatte sich kurz darauf das Terrornetzwerk El Kaida bekannt.

Neben dem 42 Jahre alten G. sind der Bruder des Attentäters und der aus Pakistan stammenden Kuwaiter Khalid Sheikh Mohammed angeklagt, der als Kopf der Anschläge vom 11. September 2001 gilt. Der Bruder soll dem Attentäter Nisar Nawar ein Satellitentelefon besorgt haben, mit dem er G. und Sheikh Mohammed angerufen haben soll. Gegen Sheikh Mohammed wird in Abwesenheit verhandelt; er ist im US-Gegangenenlager Guantanamo in Haft. Allen drei wird Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord sowie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Ihnen droht lebenslange Haft.

Über Schuld schon vorab entschieden

Christian G. sei schon wenige Tage nach seiner Festnahme im Juni 2003 durch den heutigen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy vorverurteilt worden, sagte Anwalt Sbastien Bono. Als Innenminister habe Sarkozy damals "ohne Vorbehalt und ohne Zweifel" vor dem Parlament gesagt, die Geheimdienste wüssten, dass G. ein "hochrangiges El-Kaida-Mitglied" sei. Damit gebe es für seinen Mandanten keine Unschuldsvermutung mehr, sagte Bono. "Die Sache war schon vorab entschieden."

Zudem habe sich der Untersuchungsrichter geweigert, Sheikh Mohammed zu vernehmen, der für die Vorwürfe gegen seinen Mandanten ein Schlüsselzeuge sei, sagte Bono. Die Staatsanwaltschaft wies dies zurück: Sheikh Mohammed könne nicht als Zeuge vernommen werden, weil er selbst Angeklagter sei. Bono verlangte darauf, das Verfahren gegen Sheikh Mohammed abzutrennen, damit dieser vernommen werden könne.

"Es geht nicht um die Wahrheit"

G. selbst sagte vor Gericht, er habe "mit diesem Attentat niemals etwas zu tun hatte". Er beklagte, dass Unterlagen deutscher Behörden, etwa Zeugenaussagen gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA), gar nicht erst zu dem Verfahren zugelassen worden seien. Es gebe eine Reihe von Umständen, die bei ihm zu dem Eindruck führten, "dass es hier nicht um die Wahrheitsfindung geht".

Direkt nach seiner Festnahme sei zudem "Druck" auf ihn bei den Verhören ausgeübt worden. Unter anderem sei ihm mit einer Auslieferung gedroht worden, sagte G., ohne ein konkretes Land dafür zu nennen. Die Verhandlung in dem Prozess ist bis zum 6. Februar angesetzt. Als Nebenkläger treten auch mehrere Deutsche auf, deren Familienmitglieder Opfer des Anschlags wurden.

Quelle: ntv.de

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