Politik

"Logistischer Standort für Terroristen" Deutschland ist Rückzugsgebiet

Ausländische Terrororganisationen nutzen nach Angaben der Bundesanwaltschaft Deutschland immer stärker als Rückzugsgebiet und logistischen Standort. Schwierig wird ihre Strafverfolgung, weil die Justiz auf Zeugen und Beweise aus dem Ausland angewiesen ist.

Anhänger der PKK in Deutschland: Die Organisation sammelt nach Angaben der Staatsanawaltschaft Geld.

Anhänger der PKK in Deutschland: Die Organisation sammelt nach Angaben der Staatsanawaltschaft Geld.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Justiz hat in einem immer stärkeren Maße mit terroristischen Strukturen kämpfen, die Deutschland als Rückzugsraum nutzen. "Deutschland hat sich als logistischer Standort für Terroristen entwickelt", sagte Bundesanwalt Rainer Griesbaum. So sammelten Funktionäre der kurdischen Untergrundorganisation PKK und der illegalen Revolutionären Volksbefreiungsfront DHKPC etwa in Deutschland Gelder für den bewaffneten Kampf in ihrer Heimat. "Die Prozesse gegen sie kosten unglaublich viel Geld und Kraft", so der Leiter der Abteilung Terrorismus in der Bundesanwaltschaft. Um ein rechtsstaatliches Verfahren zu sichern, sei eine sehr aufwendige Beweisaufnahme nötig.

"Wir können aber nicht einfach sagen: Das geht uns nichts an", sagte Griesbaum. "Es würde sich sonst völlig unauffällig eine Subkultur entwickeln, ein Staat im Staat." Dies könne kein Land dulden. "Zumal derartige Subkulturen auch immer Verbindungen zur Organisierten Kriminalität aufweisen."

Umstrittene Beweise

Rainer Griesbaum.

Rainer Griesbaum.

(Foto: dpa)

Mit der Internationalisierung des Terrorismus steht die Justiz nach Ansicht Griesbaums vor neuen Herausforderungen. "Wir müssen versuchen, die im Ausland erhobenen Beweismittel in unser Rechtssystem zu transformieren, wobei die Erhebung der Beweise selbstverständlich im Rahmen einer kritischen und sehr vorsichtigen Beweiswürdigung zu berücksichtigen ist."

Der Bundesanwalt setzt sich dafür ein, dass Erkenntnisse ausländischer Ermittler von den deutschen Fahndern und Gerichten genutzt werden - auch wenn die Gefahr besteht, dass sie durch nicht zimperliche Verhörmethoden zu Tage gebracht wurden. "Wir müssen und dürfen zunächst einmal alles entgegennehmen, was nicht nachweislich auf Folter beruht", betonte er. "Die Frage des konkreten Beweiswertes muss dann natürlich in jedem Einzelfall geprüft werden."

Entsprechend kompliziert sei dann allerdings die Beweisaufnahme im Prozess. Früher habe etwa die Aussage eines Beamten des Bundeskriminalamtes ausgereicht - nun werde beispielsweise ein türkischer Polizist selbst als Zeuge in Deutschland vernommen. Dadurch entstünden Kosten für die Anreise, oder auch für einen Dolmetscher. Zudem werde der Justiz Zeit geraubt, die sie angesichts immer knapperer Ressourcen eigentlich kaum habe.

Quelle: ntv.de, dpa

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