Politik

Ist das gerecht? "Einfach-Grundsteuer" geplant

Die Berechnung der Grundsteuer ist kompliziert - und sorgt oft für Ärger.

Die Berechnung der Grundsteuer ist kompliziert - und sorgt oft für Ärger.

(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Die drei schwarz-gelb regierten Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen wollen die Grundsteuer radikal ändern und vereinfachen. Baden-Württembergs Finanzminister Willi Stächele (CDU) bestätigte einen entsprechenden Bericht des "Focus".

"Die Grundlage für die neue Grundsteuer sollen nur noch die Flächen des Grundstücks und der darauf errichteten Gebäude sein", teilte Stächele mit. "Das neue System verzichtet auf die streitanfällige Ermittlung von Grundstückswerten; es ist in der Masse der Fälle ausschließlich EDV-mäßig und damit ohne gesonderte Mitwirkung der Grundstückseigentümer abwickelbar." Die Einfach-Grundsteuer sei "ein Zeichen gegen eine detailverliebte und selbst für Fachleute kaum durchschaubare Ermittlung der Grundsteuer".

Die drei Südländer reagieren damit auf ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs. Das oberste Steuergericht hatte wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die geltende Praxis eine Neuordnung der Grundsteuer angemahnt.

Unfaire Gleichmacherei?

Dem Vorschlag zufolge sollen zwei Grundstücke mit gleicher Nutzungsart und identischen Flächenmerkmalen innerhalb einer Kommune unabhängig von ihrem Wert gleich hoch mit Abgaben belastet werden. Die Reform werde aufkommensneutral sein und nicht zu flächendeckenden Steuererhöhungen führen, betonte Stächele.

Wer in einer Villa in guter Lage wohne, würde demnach nicht mehr als der Besitzer einer gleich großen Bruchbude neben der Müllkippe zahlen, schreibt der "Focus". Diese "Einfach-Grundsteuer" könnte in 90 Prozent der Fälle automatisiert errechnet werden. Ein eigenes Informationssystem solle bis 2012 die Daten liefern. Die Arbeitsgruppe unter Federführung von Hessens Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) bietet den Kommunen dem Bericht zufolge eine lange Übergangsfrist an, um die Hebesätze anzupassen.

Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben und fließt ihnen auch zu. Ihre Höhe richtet sich im Kern am Wert des betreffenden bebauten oder unbebauten Grundstücks aus. Die Grundsteuer zählt zu den ältesten Formen der direkten Besteuerung. Der Bundesfinanzhof hatte Anstoß daran genommen, dass bei ihrer Ermittlung längst überholte Einheitswerte für das Grundvermögen zugrunde gelegt werden, die das Finanzamt festsetzt.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP/rts

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