Änderung des Wahlrechts Einfluss auf die Listen
03.05.2009, 10:39 UhrDer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat ein neues Wahlrecht vorgeschlagen. "Der Wähler sollte mehr Einfluss nehmen können auf die personelle Zusammensetzung des Parlamentes, etwa durch eine Lockerung des strikten Listenmonopols der Parteien", sagte Papier der "Bild am Sonntag". "Bei der entscheidenden Zweitstimme, mit der bei der Bundestagswahl bislang nur eine komplette Liste einer Partei unverändert gewählt werden kann, sollte der Wähler künftig die Möglichkeit bekommen, auf die Reihenfolge der Kandidaten Einfluss zu nehmen."
Es könne den Wählern ermöglicht werden, "innerhalb der Landeslisten mehrere Stimmen für einen Kandidaten abzugeben oder die Reihenfolge der Kandidaten zu verändern", fügte Papier hinzu. Auch für die Möglichkeit, mehrere Stimmen auf unterschiedliche Wahllisten zu verteilen, hegt Papier Sympathie. "Das wäre ein weiterer qualitativer Schritt. Denn das bedeutete, dass man im Ergebnis Kandidaten unterschiedlicher Parteien wählen könnte. Dieses bedürfte einer vertieften Diskussion. Eine derartige Möglichkeit gibt es allerdings zum Teil schon im geltenden Kommunalwahlrecht."
Quelle: ntv.de