Stammzellen-Import Einigung auf Änderungsantrag
16.04.2002, 09:10 UhrDie Befürworter eines Imports von menschlichen embryonalen Stammzellen aus allen Bundestags-Fraktionen haben sich am Montagabend auf einen gemeinsamen Änderungsantrag für die Ende April im Parlament anstehende Gesetzes-Verabschiedung verständigt. Mit den Änderungen werden die vorgesehenen strengen Auflagen für die Erteilung einer Importerlaubnis weiter konkretisiert und auch die Arbeit der geplanten Genehmigungsbehörde geregelt.
Wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesforschungsministerium, Wolf-Michael Catenhusen (SPD), mitteilte, werde damit dem "Richtungsbeschluss" des Bundestages von Ende Januar "voll Rechnung getragen". Zugleich werde der deutschen Wissenschaft der notwendige Freiraum für eigene Forschungsarbeiten zugesichert. Auch die Mitwirkung deutscher Forscher an internationalen Projekten werde nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Nach der fraktionsübergreifenden Absprache soll es jetzt doch bei der angestrebten Stichtagsregelung für die Importerlaubnis bleiben. Es sollen nur Stammzellen importiert werden dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Damit soll die Zerstörung weiterer Embryonen für die deutsche Forschung ausgeschlossen werden. Die Befürworter einer weitergehenden Regelung hatten dies heftig kritisiert.
Das Stammzellen-Gesetz soll am 25. oder 26. April in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden.
Quelle: ntv.de