Von neu auf alt EnBW verklagt Ministerium
22.03.2007, 15:41 UhrIm Streit über eine längere Laufzeit für das Atomkraftwerk Neckarwestheim hat der Energiekonzern EnBW Klage gegen das Bundesumweltministerium eingereicht. Ressortchef Sigmar Gabriel zeigte sich "gelassen". Sein Ministerium werde sich nicht, "von welchen Drohungen auch immer, unter Druck setzen lassen".
EnBW wirft dem Ministerium vor, es verzögere eine Entscheidung über den vor drei Monaten gestellten Antrag, Reststrom aus dem jüngeren Block II auf den älteren Meiler I übertragen zu dürfen. Der Stromkonzern reichte deshalb Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein.
Nach Ansicht der EnBW ist "ein sachlicher Grund" für die Verzögerung nicht zu erkennen. Das Unternehmen kritisierte vor allem jüngere Äußerungen aus dem Bundesumweltministerium zur Debatte über die Übertragung von Reststrom. Diese seien "wenig geeignet, das Vertrauen der EnBW in eine unvoreingenommene rechtliche Prüfung des Antrags durch das Bundesumweltministerium aufrechtzuerhalten".
EnBW will Neckarwestheim I über den vereinbarten Abschalttermin Ende 2008 hinaus rund acht Jahre länger laufen lassen. Im Gegenzug soll Neckarwestheim II nicht erst 2021, sondern gleichzeitig mit Neckarwestheim I abgeschaltet werden.
"Sicherheit bei Übertragung nicht relevant"
Ein vom Ministerium geforderter Sicherheitsvergleich zwischen den beiden Blöcken in Neckarwestheim sei dem Atomgesetz außerdem fremd. Das Gesetz unterscheide sicherheitstechnisch nicht zwischen rechtmäßig betriebenen Kernkraftwerken, so EnBW.
"Wenn das Unternehmen meint, es hätte einen Rechtsanspruch auf Sicherheitshudelei, dann irrt es", sagte Gabriel. Die EnBW weigere sich, Unterlagen für einen Sicherheitsvergleich zwischen den beiden Kraftwerken vorzulegen. Dass der Stromkonzern "Angst davor hat, den Sicherheitsvergleich zuzulassen, spricht Bände", so der Minister.
"Wie der Teufel das Weihwasser"
Die Grünen im baden-württembergischen Landtag warfen EnBW-Chef Utz Claassen vor, einen Sicherheitsvergleich "wie der Teufel das Weihwasser" zu scheuen. Das Atomgesetz sehe aus gutem Grund eine Übertragung des Stroms von alten auf neue Anlagen vor. "Die Übertragung von neu auf alt ist nur als absolute Ausnahme gedacht", sagte der energiepolitische Sprecher der Fraktion, Franz Untersteller.
Auch die Landtags-SPD in Stuttgart zeigte "null Verständnis" für die Klage. Zunächst habe der Konzern den Konsens zum Atomausstieg mitgetragen und unterschrieben. "Jetzt aber lässt er kein Mittel aus, um ihn gemeinsam mit den anderen Kernkraftbetreibern und einigen CDU-Landesregierungen sturmreif zu schießen", sagte der SPD-Abgeordnete Wolfgang Stehmer.
Quelle: ntv.de